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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Jennsi am 22.01.2020 16:29
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Hallo,
leider kann man hier
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111836.0.html
nicht mehr antworten.
War heute auf unserem Bürgerbüro (wohne noch nicht lange da) und habe einen neuen Perso beantragen wollen.
Ich durfte Platz nehmen, ich habe meinen alten Perso vorgelegt, da hieß es, dass der ja schon seit einem halben Jahr abgelaufen ist und ich daher 50 € Verwarngeld zahlen muss. Ich blieb erst einmal ganz ruhig und zeigte dem Angestellten meinen gültigen Reisepass. Der würde hier keine Rolle spielen. Ich müsste dennoch 50 € zahlen. Ich sagte dann, dass wir das gerne am Ende zusammen machen können, wenn ich den neuen Perso bezahle. Damit war der Angestellte dann erst einmal einverstanden. Dann wollte er die Daten abgleichen und verlangte von mir eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde, falls ich zwischenzeitlich geheiratet hätte, was noch nicht im System steht. Den Angestellten verwies ich dann darauf, dass ich keine Urkunde vorlegen müsste und versuchte, etwas aus o. g. link zu zitieren. Das war dem alles egal. Ohne Urkunde, keinen Perso. Dann sagte ich, ohne neuen Perso, keine 50 € und ging.
Auf dem Flur traf ich die Bürgermeisterin und beschwerte mich, dass in ihrem Hause unrechtmäßig Urkunden verlangt werden. Die sagte nur, wenn der Mitarbeiter das so will, dann wird das schon so sein und sie hätte keinerlei Zweifel an der Kompetenz des Mitarbeiters.
Fühl mich voll vera...lbert.
Ist es doch nicht mehr so, dass man eben nicht verpflichtet ist, eine Urkunde vorzulegen, sondern eben nur in begründeten Fällen, wovon man in meinem Fall aber nicht sprechen kann. Auch erwähnte der Angestellte keinen begründeten Verdacht oder so.
Und die 50 € muss ich doch bitte auch nicht zahlen, oder!? Ich habe ja einen gültigen Reisepass.
Ich möchte beim nächsten Besuch dem Angestellten sehr gerne etwas unter die Nase halten, aus dem hervorgeht, dass er falsch lag. Irgendein offizielles Schreiben, eine Rechtsgrundlage, ein Kommentar, aus dem das vorgeht.
Falls das nicht helfen sollte, würde ich mich auch gerne beschweren wollen. Aber wo, wenn die Bürgermeisterin offensichtlich die falsche Adresse ist? Gibt es da eine Art Aufsichtsbehörde?
Ach, und noch was: am Nachbartisch hat ein Mann für seine Ehefrau eine Meldebescheinigung und deren Steuer-ID haben wollen. Die Angestellte fragte nach der Vollmacht. Da sagte der Mann, dass er keine habe. Er bräuchte doch keine, weil es ja um seine Ehefrau geht. Die Angestellte sagte, dass er die eigentlich ja schon bräuchte, aber man kennt sich ja. Da wäre ich ja fast vom Glauben abgefallen. Entweder bin ich echt nicht mehr auf dem Laufenden oder das Bürgerbüro meiner neuen Heimat ist das reinste Tollhaus!
Grüße
Jennsi
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Das Verwarngeld ist absurd und entbehrt jeder Rechtsgrundlage; § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 3 PauswG stellt ausdrücklich klar, dass die Ausweispflicht auch erfüllt, wer einen gültigen Reisepass besitzt.
Für das pauschale Vorlagebegehren einer Geburtsurkunde exisitert - wie schon andernorts festgestellt - keine Rechtsgrundlage, zumal ein gültiger Reisepass vorgelegt wurde, was den Ermessensspielraum nahezu auf 0 reduziert.
Je nach kommunaler Struktur empfiehlt es sich hier ggf. die Fachaufsichtsbehörde einzuschalten (schrifltiche Beschwerde). Die Fachaufsichtsbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungen (Landratsämter) bzw. bei kreisfreien Städten die Regierungen (Zuständigkeit und Bezeichnung variiert je nach Bundesland).
Schließlich steht noch der Rechtsweg offen, sodass Klage zum Verwaltungsgericht, je nach Dringlichkeit ggf. auch Eilrechtsschutz dort erhoben werden kann.
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Auf dem Flur traf ich die Bürgermeisterin und beschwerte mich, dass in ihrem Hause unrechtmäßig Urkunden verlangt werden. Die sagte nur, wenn der Mitarbeiter das so will, dann wird das schon so sein und sie hätte keinerlei Zweifel an der Kompetenz des Mitarbeiters.
Fühl mich voll vera...lbert.
Dass sich die Oberchefin einer Behörde zunächst einmal hinter ihren Mitarbeiter stellt, finde ich ehrlich gesagt eigentlich richtig so, egal wie sinnvoll oder unsinnig die Forderung nach den Urkunden ist. Auf dem Flur angesprochen hat sie doch keine Ahnung, worum es geht, weiß nichts vom Sachverhalt oder welche Überlegungen zu genannter Forderung durch den Sachbearbeiter führten. Ich würde mich als SB ziemlich verschaukelt vorkommen, wenn ich alles nach Recht, Gesetz und Richtlinien mache und dann käme die Oberchefin mit einem Antragsteller angedackelt und würde sagen, was ich denn hier für einen Sch*** machen würde.
Das heißt nicht, dass da nicht intern Prozesse ins Laufen gebracht werden könnten, aber nicht umsonst heißt es, dass man von einem Gespräch zwischen Tür und Angel (bzw. in diesem Fall zwischen Flur und Treppenhaus) nicht sonderlich viel erwarten sollte.
Das Verwarngeld finde ich allerdings auch ziemlich hoch und die pauschale Pflicht zur Vorlage der Geburtsurkunde unsinnig.
Interessant auch, dass das mit der Vertraulichkeit dort wohl eher lax gehandhabt wird, wenn man da einfach Gespräche vom Nebentisch mit anhören kann und einfach so Daten ohne Vollmacht herausgegeben werden, "weil man sich halt kennt".
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Ein Reisepass ist vollkommen ausreichend.
Dies ist geregelt im §1 Personalausweisgesetz "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."
Darunter fällt u.a. auch der Reisepass.
Vermutlich ist der Angestellte eher auf §2 Personalausweisgesetz unterwegs. Da heißt es "Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis."
Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."
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...meine Erfahrung ist sowieso, dass speziell die Bürgerämter (Einwohnermeldeämter) oft ein Pool von "Personalunterbringungsfällen" sind... 8)
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Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."
Pflichtgemäßes Ermessen ist jedoch definiert und darf nicht mit Willkür verwechselt werden. Wenn also weitere Unterlagen vorgelegt werden sollen, ist dies angemessen zu begründen.
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Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."
Die Sachverhaltsschilderung lässt keine Anhaltspunkte erkennen, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. Im Gegenteil scheint hier - wie so oft - ein Ermessensfehlgebrauch vorzuliegen.
Ansonsten kann man nur - wie Organisator schon - gebetsmühlenartig immer wieder darauf hinweisen:
Ermessen ≠ Willkür. Es ist wahrlich kein Aushängeschild für Behördenkompetenz, wenn diese Rechtsbanalität in den Amtsstuben unbekannt zu sein scheint.
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Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."
Die Sachverhaltsschilderung lässt keine Anhaltspunkte erkennen, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. Im Gegenteil scheint hier - wie so oft - ein Ermessensfehlgebrauch vorzuliegen.
Ansonsten kann man nur - wie Organisator schon - gebetsmühlenartig immer wieder darauf hinweisen:
Ermessen ≠ Willkür. Es ist wahrlich kein Aushängeschild für Behördenkompetenz, wenn diese Rechtsbanalität in den Amtsstuben unbekannt zu sein scheint.
Das Bundesminesterium des Inneren verweist darauf, dass eine Geburtsurkunde verlangt werden KANN. Ich lese aus der Berichtserstattung zwar auch nicht raus, warum das Amt diese verlangt, dennoch kann es ja durchaus begründet worden sein.
Was erscheint oder auch nicht, spielt für die Ausgangsfrage keine wesentliche Rolle.
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Ich lese aus der Berichtserstattung zwar auch nicht raus, warum das Amt diese verlangt[...]
Eben.
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Laut Sachverhaltsschilderung wurde die Geburtsurkunde "zum Datenabgleich" verlangt; also sozusagen der Klassiker des Ermessensfehlgebrauchs (Stichwort: pauschale Unrichtigkeitsvermutung amtlicher Dokumente).
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Den Angestellten verwies ich dann darauf, dass ich keine Urkunde vorlegen müsste und versuchte, etwas aus o. g. link zu zitieren.(...)
Ob das Zitieren von Forumbeiträgen in solchen Fällen hilfreich ist, sei mal dahingestellt. Wie aus dem alten Thread hervorgeht, ist es in bestimmten Fällen eben doch zulässig, sich Urkunden vorlegen zu lassen.
Ist es doch nicht mehr so, dass man eben nicht verpflichtet ist, eine Urkunde vorzulegen, sondern eben nur in begründeten Fällen, wovon man in meinem Fall aber nicht sprechen kann. Auch erwähnte der Angestellte keinen begründeten Verdacht oder so.
Darüber lässt sich im konkreten Fall streiten. Ich sehe hier durchaus einen Anlass, etwas genauer hinzuschauen, denn:
War heute auf unserem Bürgerbüro (wohne noch nicht lange da) und habe einen neuen Perso beantragen wollen.
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(...)der ja schon seit einem halben Jahr abgelaufen ist (...)
Der alte Personalausweis ist demnach von einer anderen Behörde ausgestellt worden. Der Bearbeiter kann nicht nachvollziehen, ob bereits ein Abgleich der Daten mit der Urkunde stattgefunden hat. Zudem ist das Dokument bereits abgelaufen, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr gültig. Es handelt sich demnach nicht um einen Standardfall, sondern um eine besondere Konstellation. Somit liegt auch kein Beispiel für eine"pauschale Unrichtigkeitsvermutung " vor.
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Der alte Personalausweis ist demnach von einer anderen Behörde ausgestellt worden. Der Bearbeiter kann nicht nachvollziehen, ob bereits ein Abgleich der Daten mit der Urkunde stattgefunden hat. Zudem ist das Dokument bereits abgelaufen, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr gültig. Es handelt sich demnach nicht um einen Standardfall, sondern um eine besondere Konstellation. Somit liegt auch kein Beispiel für eine"pauschale Unrichtigkeitsvermutung " vor.
Der Bearbeiter muss nur die Identität des Antragstellers klären, wozu ihm als Identitätsnachweis der gültige Reisepass vorgelegt wurde. Dies war vollkommen ausreichend, wenn der Reisepass seinerseits keine Zweifel an seiner Echtheit oder Richtigkeit offenbart, wozu nichts vorgetragen wurde.
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Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.
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...welche Unterlagen mussten denn bei der Anmeldung vorgelegt werden?
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...welche Unterlagen mussten denn bei der Anmeldung vorgelegt werden?
Vor sieben Monaten (mein einzig bis dato entsprechender Behördengang) der aktuelle Perso und eine Wohnungsgeberbescheinigung von mir für mich als Vermieter und Mieter (= Hausbesitzer) ausgefüllt.
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Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.
Welche für die Beantragung eines Personalausweises notwendigen Erkenntnisse ergeben sich denn aus der Geburtsurkunde, die sich aus dem Reisepass nicht ergeben?
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...dann haben sie doch den damals noch gültigen Perso gesehen und wahrscheilich auch eingescannt...
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Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.
Es bedarf lediglich einer Identitätsfeststellung zur Beantragung eines Personalausweises, im Übrigen handelt es sich - wie schon andernorts ausführlich erläutert - um sachfremde Erwägungen, die den Vorgang ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig machen. Es ist - schon gar nicht im Personalausweisantragsverfahren - nicht Aufgabe der Passbehörden, Geburtsurkunden auf ihre Übereinstimmung mit anderen amtlichen Dokumenten zu prüfen, wenn die Identität des Antragstellers anderweitig klärbar ist.
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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.
https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html
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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.
https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html
Hier wird mal wieder eindrucksvoll geschildert, dass man behördenseits nicht begriffen hat, dass die Führung des Melderegisters und die Beantragung des Personalauweises zwei völlig unterschiedliche Verwaltungsverfahren sind.
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Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.
Welche für die Beantragung eines Personalausweises notwendigen Erkenntnisse ergeben sich denn aus der Geburtsurkunde, die sich aus dem Reisepass nicht ergeben?
Evtl. Folgebeurkundungen gem. § 27 PStG, die nach Ausstellung eines Ausweisdokuments erfolgten?
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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.
https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html
Ach und die Angaben in der Geburtsurkunde sind immer richtig?
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Evtl. Folgebeurkundungen gem. § 27 PStG, die nach Ausstellung eines Ausweisdokuments erfolgten?
und inwiefern ist das wichtig für die Beantragung eines neuen Personalausweises?
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Evtl. Folgebeurkundungen gem. § 27 PStG, die nach Ausstellung eines Ausweisdokuments erfolgten?
Dies ist für den Personalausweis völlig irrelevant, vgl. § 5 Abs. 2 PAuswG
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Ach und die Angaben in der Geburtsurkunde sind immer richtig?
Vorsicht, Diskussion über Dokumente aus fragwürdigen Drittstaaten incoming ... 8)
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Ach und die Angaben in der Geburtsurkunde sind immer richtig?
Vorsicht, Diskussion über Dokumente aus fragwürdigen Drittstaaten incoming ... 8)
;D ;D ;D
bitte meine Frage nur auf gebürtige Deutsche zu beziehen
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...dann haben sie doch den damals noch gültigen Perso gesehen und wahrscheilich auch eingescannt...
Gesehen ja, aber definitiv nicht gescannt
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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.
https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html
Hier wird mal wieder eindrucksvoll geschildert, dass man behördenseits nicht begriffen hat, dass die Führung des Melderegisters und die Beantragung des Personalauweises zwei völlig unterschiedliche Verwaltungsverfahren sind.
Hmmm ... ich weiß natürlich nicht, wie es hier abläuft. Von einem Melderegister hat man nichts gesagt. Wobei das bei denen wohl auch im Bürgerbüro gemacht wird.
Müsste ich also eine Urkunde vorlegen, wenn man mir sagt, dass man das Melderegister überprüfen möchte und dafür benötigt man meine Urkunden? Ich gehe ja nicht aufs Amt, um etwas Führen zu lassen, von dem ich nichts habe.
Bleibt also, wenn ich nur einen Perso oder einen Reisepass beantragen möchte, brauche ich keine Urkunde? Könnte und dürfte das Bürgerbüro das eine mit dem anderen verbinden, also Perso und Melderegister, sodass die doch an meine Urkunde kommen dürfen?
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Bleibt also, wenn ich nur einen Perso oder einen Reisepass beantragen möchte, brauche ich keine Urkunde? Könnte und dürfte das Bürgerbüro das eine mit dem anderen verbinden, also Perso und Melderegister, sodass die doch an meine Urkunde kommen dürfen?
Wenn an der Echtheit und Richtigkeit des vorgelegten Identitätsnachweisdokumentes keine (einzelfallbezogenen) Anhaltspunkte für dessen Unrichtigkeit vorliegen, braucht es wie schon mehrfach erwähnt keine Geburtsurkunde zur Beantragung eines Personalausweises.
Und nein, die Behörde darf unterschiedliche Voraussetzungen zweier eigenständiger Verwaltungsverfahren nicht nach Belieben vermischen.
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Ich habe jetzt https://www.regis24.de/blog/was-ist-ein-melderegister-und-wozu-dient-es durchgelesen, werde aber noch immer nicht schlauer. Wenn die auf dem Bürgerbüro jetzt zu mir sagen würden, dass die das Melderegister überprüfen wollen oder müssen, dürfen die mich dann auffordern, eine Urkunde vorzulegen?
Ich kann zwar nachvollziehen, dass alles richtig geführt werden muss ..., aber wenn man bedenkt, dass es zig Millionen falsche ausländische Identitätsnachweise, Urkunden, nichtamtliche Übersetzungen und Beglaubigungen ... gibt, dann dürfte mir und anderen doch kein "Provinzangestellter" sagen, dass ausgerechnet meine Urkunde benötigt wird und sämtliche Einwohnermeldeämter drumherum das nicht "so enge sehen". Bin in den letzten Jahren berufsbedingt oft umgezogen, ich wurde bei Perso, Reisepässen, vorläufigen Pässen ... noch NIE nach einer Urkunde gefragt.
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Da das Melderegister weitaus mehr Daten enthält als ein Personalausweis bzw. Reisepass, u.a. auch den Familienstand, (vgl. § 3 BMG), kann die Behörde hier nach den Umständen des Einzelfalls durchaus bspw. eine Heiratsurkunde verlangen.
Wenn also im Rahmen der Anmeldung die Frage nach dem Familienstand gestellt wird und der Meldepflichtige (zwischenzeitlich) verheiratet ist, darf die Behörde die Heiratsurkunde verlangen, vgl. § 25 Nr. 2 BMG.
Derartige Fragen sind aber wie gesagt streng vom Personalausweisantragsverfahren zu trennen und haben mit diesem nichts zu tun.
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Und beides miteinander kombinieren, aber dennoch getrennt voneinander machen?
Nehmen wir mal an, ich gehe nochmal hin, weil der Reisepass auch bald abläuft und ich brauche dann einen neuen Perso oder Reisepass. Wenn die mir dann sagen sollten, dass die meinen Antrag auf Perso/Pass sehr gerne bearbeiten, aber eben auch noch das Melderegister überprüfen wollen und dafür dann Urkunden benötigen, das wäre dann ok? Oder dann eben auch nur, wenn sich etwas geändert haben sollte? Was die ja auch nur wissen können, wenn sich tatsächlich etwas verändert haben sollte und ich eine entsprechende Frage bejahe. Was aber, wenn ich einfach sage, dass alles beim Alten geblieben ist?
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Ich habe seit Jahren nur einen Reisepass und werde keinen Perso mehr beantragen.
Wichtig ist aber: Eine Meldebescheinigung in den Pass legen, denn im Pass steht nicht die Adresse. Wenn ich bspw. ein Auto kaufe und es anmelden will, muss ich auch eine Adresse dort vorlegen. Die Meldebescheinigung stellt das Bürgerbüro ganz unkompliziert aus.
Die Lösung wäre also: der Pass ist da und nur noch die Meldebescheinigung holen.
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...wobei im Perso zwar eine Adresse steht, aber nicht, ob diese auch noch aktuell ist (weil man zwar umgezogen ist, sich aber noch nicht umgemeldet hat)...
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Ich habe immer beide Dokumente, Personalausweis und Reisepass. Gerade damit ich immer mindestens einen Ausweis habe, der nicht abgelaufen ist.
Wenn mir da jemand jetzt ankommen würde, der sagt "ist aber abgelaufen, geht nicht"... :o
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Nehmen wir mal an, ich gehe nochmal hin, weil der Reisepass auch bald abläuft und ich brauche dann einen neuen Perso oder Reisepass. Wenn die mir dann sagen sollten, dass die meinen Antrag auf Perso/Pass sehr gerne bearbeiten, aber eben auch noch das Melderegister überprüfen wollen und dafür dann Urkunden benötigen, das wäre dann ok? Oder dann eben auch nur, wenn sich etwas geändert haben sollte? Was die ja auch nur wissen können, wenn sich tatsächlich etwas verändert haben sollte und ich eine entsprechende Frage bejahe. Was aber, wenn ich einfach sage, dass alles beim Alten geblieben ist?
Wenn alles beim alten geblieben ist, gibt es auch nichts im Melderegister zu aktualisieren. Wenn sich melderelevante Dinge geändert haben, sind sie der Behörde nachzuweisen.
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50€ Strafe sind natürlich absoluter Quatsch.
Die Sache mit der Geburtsurkunde wird wohl eher eine Retourkutsche sein. So wie Sie geschrieben haben, war ihr Auftritt dem Mitarbeiter gegenüber ziemlich arrogant. Anstatt sich 2 Tage im Forum auszukotzen wäre Freundlichkeit und der Weg mit Urkunde zielführender. Natürlich kann man den Weg der Beschwerde einschlagen oder sogar Klage einreichen. Bei mächtig viel Langeweile die optimale Lösung, da ihr "Problem" ja schon im April 2019 begann. Ich vermute mal eine richtig penetrant-arrogante Persöhnlichkeit in Ihnen.
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50€ Strafe sind natürlich absoluter Quatsch.
Die Sache mit der Geburtsurkunde wird wohl eher eine Retourkutsche sein. So wie Sie geschrieben haben, war ihr Auftritt dem Mitarbeiter gegenüber ziemlich arrogant. Anstatt sich 2 Tage im Forum auszukotzen wäre Freundlichkeit und der Weg mit Urkunde zielführender. Natürlich kann man den Weg der Beschwerde einschlagen oder sogar Klage einreichen. Bei mächtig viel Langeweile die optimale Lösung, da ihr "Problem" ja schon im April 2019 begann. Ich vermute mal eine richtig penetrant-arrogante Persöhnlichkeit in Ihnen.
??? >:( ::)
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Ich habe seit Jahren nur einen Reisepass und werde keinen Perso mehr beantragen.
Wichtig ist aber: Eine Meldebescheinigung in den Pass legen, denn im Pass steht nicht die Adresse. Wenn ich bspw. ein Auto kaufe und es anmelden will, muss ich auch eine Adresse dort vorlegen. Die Meldebescheinigung stellt das Bürgerbüro ganz unkompliziert aus.
Die Lösung wäre also: der Pass ist da und nur noch die Meldebescheinigung holen.
Kurzer Einwand: Zur Zulassung eines KFZ wird (zumindest in unserem Landkreis) keine Meldebescheinigung benötigt, da die Daten des Fahrzeughalters abgerufen werden. Wir haben Zugriff auf das "Einwohnermeldeamt". Ich gehe mal davon aus, dass dies in anderen Landkreisen auch der Fall sein wird.
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Ihr seid alle Personal der BRD-GmbH ;D ;D ;D
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...können Reichsbürger eigentlich Autos anmelden mit ihren Phantasiepapieren? 8)
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Beim Reichskraftfahramt einer der provisorischen Reichsregierungen sicherlich...
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Und erhalten dann ein Reichskennzeichen und eine Demonstration unmittelbaren Zwangs bei der nächsten Polizeikontrolle ;D
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Unsere Frauen im Bürgerbüro machen das auch. Jedem ists bekannt, auch mir als Chef. Ich habe nur keine Lust mehr, mich mit denen über Kompetenzen auseinanderzusetzen, wo die meinen, sie wüssten es besser. Gott sei Dank, gehe ich bald in Rente.