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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: bos1 am 24.01.2020 11:07
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Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich bin von E8/5 + Zulage 250 Euro in E9a/5 befördert worden.
Die Zulage wurde nun gestrichen. Durch das geringere Weihnachtsgeld, bleibt ja dann von der Erhöhung nicht allzu viel.
Kann ich mich wehren, dass sie mir die Zulage lassen?
Kenn mich mit Tarifvertrag nicht so aus...
Danke
Boris
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Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde die Zulage gezahlt?
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Rechtsgrundlage?
ich habe damals Erhöhung beantragt, und um das zu umgehen, bekam ich eine Zulage, im Schreiben damals stand nur "zulage nach §16 Abs. 5 TV-L"
mehr nicht...
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Das ist doch eine Rechtsgrundlage. Die Zulage ist jederzeit durch den AG einseitig widerrufbar.
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ja das ist schade, gibt es Erfahrungen wie das in anderen Firmen gehandhabt wird?
wenn ich frage, ob sie die Zulage lassen, dann ist es wahrscheinlich wieder "undankbar"
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und? dann sei doch undankbar und fordere die Zulage und wenn sie dir diese nicht geben, dann kannst du dir die nächsten Schritte überlegen.