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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Tanzo am 24.01.2020 16:54

Titel: Nebenberufliche Promotion
Beitrag von: Tanzo am 24.01.2020 16:54
Hallo,

ich habe bereits einmal promoviert.

In meinem neuen Interessengebiet habe ich nun die Möglichkeit, erneut zu promovieren. Das Gebiet deckt sich mit meiner beruflichen Tätigkeit. Gibt es irgendwelche Mitteilungspflichten dafür? Ich bin nach TVL tarifbeschäftigt auf einer Vollzeitstelle.
Titel: Antw:Nebenberufliche Promotion
Beitrag von: Spid am 24.01.2020 17:04
Wenn kein Entgelt durch die Promotion erzielt wird und Du nicht in den Anwendungsbereich §41 oder §42 TV-L fällst, gibt es keine Pflicht zur Mitteilung.
Titel: Antw:Nebenberufliche Promotion
Beitrag von: clarion am 24.01.2020 19:40
 :o Ein zweites Mal, Respekt
Titel: Antw:Nebenberufliche Promotion
Beitrag von: D-x am 04.02.2020 17:45
Hallo,

mal interesshalber und da wir ja ohnehin im allgemeinen Forum sind:
Wie ist dies in Deutschland (sofern das der Fall ist) denn möglich, insbesondere zeitlich bzw. vom Arbeitsaufkommen her? Eine Promotion erfordert doch häufig eine (jahre)lange zeitintensive Mitarbeit an einem Lehrstuhl, bis der Doktorvater/Professor einen quasi die Dissertation schreiben lässt, was neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nicht eben einfach ist.
Daher sind die bereits im Berufsleben stehenden Personen die ich kenne zu diesem Zweck an ausländische Universitäten gegangen, wo die Modalitäten wohl anders sind, die erlangten Titel jedoch in Deutschland anerkannt sind. Dabei handelte es sich um Personen im wirtschaftlichen/technischen Bereich.

Wenn Du daher ein klein wenig über Art, Dauer und Zeitaufwand berichten könntest, oder ob dies nur in bestimmten Disziplinen möglich ist, wäre ich Dir sehr verbunden.
Titel: Antw:Nebenberufliche Promotion
Beitrag von: Spid am 04.02.2020 17:54
Eine „(jahre)lange zeitintensive Mitarbeit an einem Lehrstuhl“ braucht es nur, wenn man dessen für seine Forschung bedarf - ansonsten kann man es natürlich trotzdem mit sich machen lassen. Man kann sich ja auch von nem räudigen Hund ficken lassen - ist halt Geschmackssache.
Titel: Antw:Nebenberufliche Promotion
Beitrag von: WasDennNun am 05.02.2020 21:36
Wie ist dies in Deutschland (sofern das der Fall ist) denn möglich, insbesondere zeitlich bzw. vom Arbeitsaufkommen her? Eine Promotion erfordert doch häufig eine (jahre)lange zeitintensive Mitarbeit an einem Lehrstuhl, bis der Doktorvater/Professor einen quasi die Dissertation schreiben lässt, was neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nicht eben einfach ist.
Erstens gibt es eine Promotionsordnung, die den Ablauf regelt. Da steht mitnichten drin, das man jahrelang zeitintensive Mitarbeit zu leisten hat.
Zweitens, ja es gibt vielerorts ungeschriebene Gesetze, wo es nicht schadet diese zu kennen, aber die sind eben nicht in Granitgemeisselt.
Drittens: In der Regel freut sich ein Doktorvater über eine "geschenkte" Promotion (sprich eine Promoventen, den er nicht nebenbei finanzieren muss), denn das gibt Deputatsstunden und eine Kerbe mehr am Hölzchen,
sofern der Promovent den auch promotions fähig und tauglich ist.

Ich kennen Promovierte, die haben ihre Promotion zu ~90% bezahlt im Job gemacht (Passende Projekte und gute Drittmitteleinwerbung und Diplomanden die zuarbeiten) und andere, die haben es komplett in der Freizeit, also neben dem themenfremdem Job und mit Familie geschafft.
Die Spannweite ist da groß.