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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Maiden am 24.01.2020 17:30

Titel: Urlaubsanspruch bei wöchentlichem Wechsel der Zahl der Arbeitstage?
Beitrag von: Maiden am 24.01.2020 17:30
Hallo liebes Forum,

befinde mich gerade im Bewerbungsverfahren für eine Stelle bei einer Stadt. Nun versuche ich herauszufinden, wie viel Urlaub mir da zustehen würde. Normal wären ja 30 Tage bei 5-Tage-Woche. Bei dieser Stelle verteilt sich die Arbeitszeit aber wöchentlich wechselnd auf 5 oder 6 Arbeitstage.

Ich hätte jetzt vermutet, es folgendermaßen berechnen zu können:

Durch den wöchentlichen Wechsel zwischen 5- und 6-Tage-Woche arbeite ich ja quasi 6 Monate des Jahres in einer 5-Tage-Woche und die restlichen 6-Monate in einer 5-Tage-Woche. Bei einem tarifvertraglichen Anspruch von 30 Tagen für die 5-Tage-Woche, müssten es bei 6-Tage-Woche ja 36 Tage sein. Das ergäbe folgende Rechnung:

(30/2)+(36/2)= 33 Tage

Ist das so korrekt? Oder muss ich das anders rechen?

Danke und VG
Maiden
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei wöchentlichem Wechsel der Zahl der Arbeitstage?
Beitrag von: Spid am 24.01.2020 17:38
33 Tage sind zutreffend.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei wöchentlichem Wechsel der Zahl der Arbeitstage?
Beitrag von: Maiden am 24.01.2020 17:42
Danke für die schnelle Bestätigung, dass ich das richtig erfasst habe. Hm, verbunden mit 3-Tagen Zusatzurlaub wegen Schichtarbeit ist das schon echt ordentlich.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei wöchentlichem Wechsel der Zahl der Arbeitstage?
Beitrag von: Maiden am 15.02.2020 17:59
Jetzt muss ich das hier noch mal hochholen, da sich mir die Frage stellt, wie viele Wochen Urlaub ich jetzt aus diesen 36 Tagen Urlaub herausbekomme.

Beispiel: Wenn ich jetzt 2 Wochen Urlaub nehme, benötige ich dafür 11 oder 10 Tage Urlaub? Hätte jetzt auf 10 gehofft, gehe aber aufgrund des wöchentlichen Wechsels zwischen 5- und 6-Tage-Woche von 11 aus (5+6=11).

Kann mir bitte einer von euch sagen, was da stimmt?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei wöchentlichem Wechsel der Zahl der Arbeitstage?
Beitrag von: Spid am 15.02.2020 18:11
Urlaub ist eine Erlaubnis, der Arbeitsverpflichtung bezahlt fernzubleiben. Wenn Du im
Entsprechenden Zeitraum 11 Tage arbeiten müßtest, benötigst Du 11 Urlaubstage.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei wöchentlichem Wechsel der Zahl der Arbeitstage?
Beitrag von: Maiden am 15.02.2020 18:18
Danke dir. Und schon fällt mir dabei noch was ein. Berichtigt mich bitte, wenn im folgenden Text inhaltliche Fehler sind.

Wenn ich in einem Jahr den Urlaub für das nächste Jahr beantrage, weiß ich ja eigentlich noch nicht, ob ich für Woche X des nächsten Jahres 5 oder 6 Urlaubstage brauche, weil der Jahresarbeitsplan doch sicher erst nach Einreichung des Urlaubs gemacht wird. Da ist doch dann keine vernünftige Planung mehr möglich, oder?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei wöchentlichem Wechsel der Zahl der Arbeitstage?
Beitrag von: Spid am 15.02.2020 18:57
Bei einer wöchentlich wechselnden 5-/6-Tagewoche weiß man doch problemlos auch Jahrhunderte im Voraus wie viele Tage man in einer bestimmten Woche arbeiten muß.