Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: JarlTaxos am 26.01.2020 00:18
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Moin zusammen,
Ich besuche derzeit den VL-I Lehrgang. Die Schulzeiten fallen in meinem Fall in
meine Arbeitszeit (Regeldienstzeiten 17-01 Uhr). Werden die Stunden welche ich in der Fortbildung/Schulung verbringe als Arbeitszeit angerechnet (Ich muss von meinem Arbeitgeber aus dort hin)? Derzeit wird es nämlich nicht gemacht und muss die Stunden irgendwie nachholen (13 Stunden in der Woche).
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Was steht dazu in der Qualifizierungsvereinbarung und ggfs. in der Dienst-/Betriebsvereinbarung?
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Was steht dazu in der Qualifizierungsvereinbarung und ggfs. in der Dienst-/Betriebsvereinbarung?
Du solltest deinem AG unter § 5 Abs.5-6 im TVöD erklären, dass es im Tarifvertrag drin steht....
5. Die Kosten einer vom AG veranlassten Qualifizierungsmaßnahme - einschließlich Reisekosten werden grundsätzlich vom AG getragen.
6. Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit....
Gruß Armin