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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: waftucktuck am 30.01.2020 10:31

Titel: Von E6 zu E9a
Beitrag von: waftucktuck am 30.01.2020 10:31
Hallo, ich habe vor einem Jahr eine Stelle im Sportamt die mit E9a ausgeschrieben war bekommen. Diese Stelle wird zu 100% von mir allein geleistet. (Vorher hatte ich eine Stelle E6.) Das Personalamt hatte diese Stelle mit dem Hinweis, eine kaufmännische Ausbildung sei erforderlich, ausgeschrieben. Ich bin Quereinsteiger als Einzelhandelskauffrau mit 30 jähriger Berufserfahrung. (Grosskundenbetreuung, Abteilungsleitung, etc. )
Nach der Probezeit die mit Zulage zur Entgeltgruppe E8 vergütet wurde bin ich jetzt fest in die E8 übergeleitet worden. Meine Frage ist, ob ich die Entgeltgruppe E9a wegen meiner Ausbildung nicht bekomme obwohl ich die Stelle zur vollsten Zufriedenheit meiner vorgesetzten Dienststelle leiste. Das LOB viel dementsprechend auch sehr gut aus. Oder ist der Schritt E6 zu E9a nicht möglich?
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Spid am 30.01.2020 10:40
Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich?
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: waftucktuck am 30.01.2020 10:49
Mir wurde vom Personalamt lediglich dazu mitgeteilt, dass der Sprung von E6 zu E9a zu groß ist und ich daher mit E8 zu vergüten sei.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2020 10:58
Mir wurde vom Personalamt lediglich dazu mitgeteilt, dass der Sprung von E6 zu E9a zu groß ist und ich daher mit E8 zu vergüten sei.
;D >:( :D :( :o ??? ::) :P
Blööööödsinnnn
Echte Deppen im Personalamt mit so einer Begründung rum zu kommen.
(Sofern die das tatsächlich so begründet haben.)


Da könnte sie genauso saegn, deine Haare sind zu lang für den Sprung nach E8.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Spid am 30.01.2020 10:59
Das ist in der Tat Unfug.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 30.01.2020 11:01

Blööööödsinnnn
Echte Deppen im Personalamt mit so einer Begründung rum zu kommen.
(Sofern die das tatsächlich so begründet haben.)


Da könnte sie genauso saegn, deine Haare sind zu lang für den Sprung nach E8.

Es ist aber auch möglich, dass das Methode hat!
Sprich, die betrügen den AN um die richtige Bezahlung.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2020 11:06
Es ist aber auch möglich, dass das Methode hat!
Sprich, die betrügen den AN um die richtige Bezahlung.
Noch schlimmer!
Dann alt nicht Blödsinn, sondern asoziale Arschkrampen, die vorsätzlich zuwenig Entgelt zahlen.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: superbraz am 30.01.2020 11:14
... sondern asoziale Arschkrampen, die vorsätzlich zuwenig Entgelt zahlen.

 ;D

genau so musst du auch beim AG argumentieren, um die 9a zu rechtfertigen :D

aber ist echt traurig, wie oft versucht wird, die Unwissenheit des SB´s zu nutzen, um die Eingruppierung zu drücken...
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: waftucktuck am 30.01.2020 11:27
Also, ich werde das bald kommende Personalentwicklungsgespräch abwarten und wenn dort nicht reagiert wird einen Rechtsanwalt beauftragen das zu klären. Vielen Dank für euren Beistand.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Kryne am 30.01.2020 11:33
Es ist aber auch möglich, dass das Methode hat!
Sprich, die betrügen den AN um die richtige Bezahlung.
Noch schlimmer!
Dann alt nicht Blödsinn, sondern asoziale Arschkrampen, die vorsätzlich zuwenig Entgelt zahlen.

Leider absolut an der Tagesordnung und in jeder mir näher bekannten Kommune, bei der ich irgendwen kenne oder sowas mitbekomme, absolut der Standard.

Da werden die wildesten Geschichten erzählt. Ein Hausmeister (E6 Stelle) wird eingestellt und bekommt gesagt, dass er erstmal 2 Jahre nur E5 bekommt, da er ja noch keine Erfahrung in dem Bereich hat. Völliger Blödsinn. Nach 2 Jahren erinnert sich dann auf einmal keiner mehr, dass er die E6 bekommen sollte.

E6-E8 stellen die frei sind und von fertigen Azubis besetzt werden sollen, werden dann auf einmal alle zu E5. Die Azubis bekommen erzählt, dass man ihnen nach der Ausbildung erstmal nur die E5 zahlen kann. Mehr würde nicht gehen. (Randnotiz, alle Azubis gehen natürlich nach der Ausbildung. In meiner Zeit hier habe ich noch nie mitbekommen, dass mal einer geblieben wäre, trotz verfügbarer Stellen).

Und das könnte man den halben Tag noch weiter spinnen hier.

Es hat leider System, dass die Unwissenheit der Beschäftigten ausgenutzt wird und diese am laufenden Band beschissen werden. Nur sehr sehr wenige nehmen den Rechtsweg, deshalb fahren die AGs halt sehr gut damit.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2020 11:38
deshalb fahren die AGs halt sehr gut damit.
tun sie nicht. Höchstens ihr Haushalt, mehr aber nicht.
Wenn ich so mit meinen Mitarbeitern agieren würde und die Eskapaden der Personaler durchgehen lassen würde, wäre wir nicht so ein Team wie wir es inzwischen sind.
(nicht Kommune, Land)
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Kryne am 30.01.2020 11:41
deshalb fahren die AGs halt sehr gut damit.
tun sie nicht. Höchstens ihr Haushalt, mehr aber nicht.
Wenn ich so mit meinen Mitarbeitern agieren würde und die Eskapaden der Personaler durchgehen lassen würde, wäre wir nicht so ein Team wie wir es inzwischen sind.
(nicht Kommune, Land)

Naja solange die Mitarbeiter unwissend sind, fährt der AG gut.

Der Hausmeister hat keine Ahnung, dass ihm die E6 zusteht. Beim Gespräch vor einiger Zeit hab ich ihm gesagt, dass er sich ja mal schlau machen kann was es mit E5 / E6 usw. auf sich hat und er da mal nachbohren soll. War ihm dann aber vermutlich zu viel Arbeit, glaube er hat weiterhin die E5.

Die Azubis sehen halt nach der Ausbildung die E5 und gehen dann sowieso schon. Gibt ausreichend andere Stellen mit mindestens E6, dafür muss man halt den AG wechseln.

Wenn man es dann nicht schafft einem fertigen Azubi eine E7 Stelle als E5 anzudrehen wird die Stelle eben doch ausgeschrieben, wenns unbedingt sein muss, dann natürlich für externe mit E6 oder E7.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2020 11:44
Naja solange die Mitarbeiter unwissend sind, fährt der AG gut.
Ausnahmen bestätigen die Regel?
Die meisten sind mehr als pisst, wenn sie von diesen vorsätzliche Betrug erfahren und leisten zukünftig auch dementsprechend.
Von daher halte ich es für ein Eigentor.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Spid am 30.01.2020 11:53
Wir reden hier übrigens über strafrechtlich relevantes Verhalten. Es dürfte sich um besonders schwere Fälle des Betrugs handeln.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: BAT am 30.01.2020 11:58
Vor 30 Jahren wurde ich auch direkt nach der Ausbildung auf eine Vc - Stelle gesetzt und mit VIII vergütet. Das hat dem AG auch nicht gutgetan, da ich mich als Jüngling mit der Wirtschaftsförderung sehr schwer getan haben. Auch das Thema der Vergütung sieht man jahrelang später sicher anders.

Dennoch, die meisten Entscheidungen der Verwaltung dürften fundiert sein. Beim Rat hingegen dürften über 90 Prozent der Entscheidungen nicht rechtmäßig sein. Von daher, stehen wir noch gut da. :)
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 30.01.2020 12:01
Eigentlich kann man nur jedem, der im öD anfängt, raten, sich zumindest in Grundzügen mit den maßgeblichen Tarifverträgen und dessen Regelungen zu befassen, bevor das böse Erwachen kommt.

Die Azubis (zumindest jene in der Verwaltung) sollten dazu aber eigentlich während ihrer Ausbildungszeit in der Berufsschule bzw. außerbetrieblichem oder innerbetrieblichem Unterricht vermittelt bekommen haben. Ich weiß, was nicht eh zu einem Ohr rein und zum anderen wieder rausgeht ist binnen 12 Stunden nach der Prüfung in Personalrecht wieder vergessen, aber zumindest sollten sie sich daran erinnern, schon einmal irgendwas zu diesem Thema gehört zu haben.

Dass frisch ausgelernte Azubis auch bei uns nicht direkt auf eine E9a-Stelle gesetzt werden, ist auch bei uns der Fall. Aber denen wird dann eben gesagt "wir specken die Stelle für ein Jahr etwas ab, sodass du E7 eingruppiert bist und wenn du dich in der Zeit bewährst, werden die Aufgaben noch einmal angepasst, sodass sich wieder eine E9a ergibt". Also nix mit "das geht nicht, das dürfen wir nicht, das ist tariflich nicht möglich".
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2020 12:06
Also nix mit "das geht nicht, das dürfen wir nicht, das ist tariflich nicht möglich".
Es ist immer wieder schön, wenn man von positiven Beispielen hört.
Applaud
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Organisator am 30.01.2020 13:27
Aber zurück zum Thema,

es fehlt ja noch die Antwort zum Thema Prüfungspflicht...
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Kurbalin am 31.01.2020 08:55
Aber zurück zum Thema,

es fehlt ja noch die Antwort zum Thema Prüfungspflicht...

Ist die Antwort auf diese Frage in diesem Sachverhalt nicht eigentlich belanglos? Immerhin gelten für EG 8 die gleichen Anforderungen, wie bei EG 9a... Wenn man also eine Eingruppierung in EG 8 offenbar möglich war, ist die Eingruppierung in EG 9a in gleichem Maße bzw. mit der exakt derselben Begründung möglich. Oder etwa nicht?

Andernfalls hätte man der Dienstherr ja ohnehin zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens bereits den Standpunkt vertreten müssen, dass der TE nicht die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit auf der Stelle erfüllt. Ich kann schlecht jemanden nehmen, der die Anforderungen nicht erfüllt und daher weniger verdient, aber von ihm die Ausübung der Tätigkeit, für die er die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlangen. Hü oder hott...
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: superbraz am 31.01.2020 09:54
...Immerhin gelten für EG 8 die gleichen Anforderungen, wie bei EG 9a...

das bezweifle ich...wieso sollte es dann die beiden unterschiedlichen EG geben?
wonach wird es dann entschieden? nach nase?
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: waftucktuck am 31.01.2020 09:56
Hallo, da ich als Quereinsteiger auch nicht weiß ob eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht dürfte ich die Stelle auch nicht mit E8 bekommen haben. In der Stellenausschreibung steht da nichts von sondern eben der
Punkt " kaufmännische Ausbildung"  den ich ja habe.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: waftucktuck am 31.01.2020 10:04
Ich denke die EG werden mit der Stellenbeschreibung, also hier E9a bezahlt. Und diese Stelle habe ich jetzt ca. 
1 Jahr  und werde mit E8 bezahlt.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 31.01.2020 10:05
...Immerhin gelten für EG 8 die gleichen Anforderungen, wie bei EG 9a...

das bezweifle ich...wieso sollte es dann die beiden unterschiedlichen EG geben?
wonach wird es dann entschieden? nach nase?

ein Blick in die EGO hätte gereicht!

AB E6 (guvFK) sind die Merkmale gleich, die Gruppen unterscheiden sich lediglich durch das Maß an sL (20%; 33% u >50%) für die E7; E8 und E9a.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 10:08
Der AG versagt mutmaßlich bei der Anwendung tariflicher Regelungen. Warum sollte er jene zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht korrekt anwenden?
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Kurbalin am 31.01.2020 10:10
das bezweifle ich...wieso sollte es dann die beiden unterschiedlichen EG geben?
wonach wird es dann entschieden? nach nase?

Mein Fehler, da habe ich mich vielleicht etwas etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meinte selbstverständlich nicht die Anforderungen gem. Stellenprofil, die zur Bewertung der Eingruppierungstatbestände herangezogen werden, sondern die persönlichen fachlichen Voraussetzungen, die ein Stelleninhaber erfüllen muss, um entsprechend eingruppiert zu werden.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: BBBB am 31.01.2020 11:51
Was ich in dem Zusammenhang nicht verstehe: Das Personalamt ist doch eigentlich ein interner Dienstleister.

Wenn ein Mitarbeiter kommt und eine Anfrage hat, sei es zu ATZ oder wie sich sein Gehalt/Urlaubsanspruch bei einer Stundenreduzierung entwickeln würde oder ob und in welchem Umfang es Arbeitsbefreiung gibt, so wird er doch (hoffentlich) auch nicht wissentlich angelogen. Warum dann beim Thema Eingruppierung?

Was für "Kollegen" sitzen bitte hier in manchen Personalämtern?  ::)

Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 11:53
Das Personalamt dient allein dem AG. Eine Beratung von AN im Einzelfall stellt eine verbotene Rechtsberatung mit erheblichen Haftungsrisiken dar.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Micha E am 04.02.2020 15:17
Ich hätte ja schon längst den zuständigen Personalrat angerufen.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: BBBB am 05.02.2020 08:11
Das Personalamt dient allein dem AG. Eine Beratung von AN im Einzelfall stellt eine verbotene Rechtsberatung mit erheblichen Haftungsrisiken dar.

Das heißt du würdest einem Mitarbeiter freundlich den Weg aus dem Personalbüro zeigen wenn er zu dir kommt und fragt wie sich sein Urlaubsanspruch verändert wenn er beispielsweise unterjährig von einer 4 auf eine 5 Tagewoche wechselt oder wie sich analog sein Entgelt (brutto sowie auch netto) verändert?
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Spid am 05.02.2020 08:25
Ich bin nicht der Türsteher der Personalstelle. Die dortigen Mitarbeiter sind aktenkundig belehrt und sehen sich arbeitsrechtlichen Konsequenzen - mindestens eine Abmahnung, bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge jedenfalls die Kündigung (und ggfs. die Inanspruchnahme für verursachte Schäden) - ausgesetzt, so sie eine verbotene Rechtsberatung durchführen, werden also ggfs. selbst denjenigen der Tür verweisen.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Kaiser80 am 05.02.2020 08:36
Ich musste grad an den Monty Python Dotterbart denken, als der Kapitän die Ansprache ans Deckpersonal hält:

"Unter meinem Kommando geht's hart, aber dafür ungerecht zu!"

Spaß beiseite: Da weiss wenigstens jeder AN in der Personalstelle wo er dran ist und wie weit seine Kompetenzen gehen.
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Spid am 05.02.2020 08:50
Es sei jedem AG dringend geraten, ähnlich zu verfahren. Das Erbringen einer unerlaubten Rechtsdienstleistung ist mit weitreichenden Haftungsrisiken versehen - und um eine solche handelt es sich jedenfalls, wenn die von @BBBB gewünschte Dienstleistung erbracht wird. Selbst wenn diese Dienstleistung vom AG als Nebenleistung des AN (§5 Abs. 1 RDG)  in der Personalstelle erachtet würde, dürfte sie nichjt erbracht werden, weil der AN der Personalstelle eine kollidierende Leistungspflicht gegenüber dem AG hat, die einer Erbringung der Rechtsdienstleistung gegenüber AN desselben AG entgegensteht (§4 RDG).
Titel: Antw:Von E6 zu E9a
Beitrag von: Insider2 am 05.02.2020 09:17
Wir agieren in dem Kontext wie folgt:

Azubis werden nach der Lehre gem. MTV-Auszubildende zunächst befristet für ein Jahr in E 5 (Berufsausbildung mit entsprechender Tätigkeit) übernommen. Wäre bei uns als Träger der gesetzl. UV ein Sachgebiet in der Leistungsabteilung für "leichte" Arbeitsunfälle (interne Klassifizierung). Da sie aber dort nicht "versauern" sollen und ihr Wissen anwenden sollen, werden sie in der Regel innerhalb dieses einen Jahres im Rahmen einer höherwertigen Tätigkeit in Sachgebieten für "mittelschwere" Arbeitsunfälle eingesetzt. Sofern dort natürlich vorübergehend (Mutterschutz, Elternzeit, etc.) entsprechender Bedarf besteht. Konsequenz daraus ist, dass sie dann die persönliche Zulage von E 5 zu E 9a erhalten. Sofern sie sich bewähren, wird nach dem einen Jahr weitergeschaut. Guter Mittelweg, hat sich bewährt.