Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Schelmberger am 03.02.2020 14:29
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Guten Tag zusammen,
nachdem ich mir die Äuglein im Netz bereits wund gesucht habe, stelle ich meine Frage nun hier:
Wo kann ich die Höhe des "unschädlichen" Hinzuverdienstes (Erwerbseinkommen) für einen dienstunfähigen vorruheständigen Bayern berechnen (lassen) bzw. verlässliche Informationen dazu finden? Ans LfF möchte ich mich vorerst nicht wenden.
Besten Dank vorab!
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Einschlägig ist Art. 83 BayBeamtVG https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeamtVG-83