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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: betriebseule am 03.02.2020 15:21
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Guten Tag,
die Mitarbeiter einer Kita, die von einer Elterninitiative geleitet wird, sind lt. Arbeitsvertrag in Abstimmung mit dem TVöd angestellt. Ergibt sich hieraus die Pflicht zur Bildung eines Personalrats, wenn die Belegschaft dies wünscht und die personellen Vorraussetzungen gegeben sind?
Ich danke Euch für die Mühe und hoffe, dass die Frage noch nicht gestellt wurde.
Vielen Dank
Die Betriebseule ;)
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Ich sehe nicht, daß überhaupt die Möglichkeit der Bildung eines Personalrats bestünde.
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Danke für die prompte Antwort. Kann sich der Arbeitgeber also in diesem Falle nur die für ihn passenden Tarifvereinbarungen heraus picken?
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Wie meinen? Und was hat der TVÖD mit der Bildung eines PR zu tun?
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Die Beschäftigten können ggf. einen Betriebsrat gründen.
Im Arbeitsvertrag können (soweit keine beidseitige Tarifbindung besteht (was bei Elterninitiativen nicht anzunehmen ist) grundsätzlich beliebige Regelungen getroffen werden. Also auch nur Teile des TVöD vereinbart werden. Als Arbeitnehmer muss man natürlich keinen Arbeitsvertrag schließen wo einem die Bedingungen nicht verfallen. Im Bereich Kita sind meist leicht andere Arbeitgeber zu finden.
Grundsätzlich können die Beschäftigten auch versuchen einen Tarifvertrag zu erstreiten/erstreiken. Dazu sind dann die entsprechenden Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts zu beachten.