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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Robert68 am 03.02.2020 17:35
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Ich habe eine Frage zur TVEntgO., Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
Bezeichnung: Fachkräfte für XXXX mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Bezieht sich "abgeschlossener Berufsausbildung" auf den Beruf, hier verallgemeinert mit XXXX, oder ist irgendeine Berufsausbildung ausreichend ?
Also muß ich genau DIE Berufsausbildung haben oder geht auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung?
Gruß Robert
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Es geht um eine Berufsausbildung, die der Tätigkeit entspricht.
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Ok, dann muss ich also bei gefordertem Berufsbild "Bürokaufmann" dieser sein und nicht Bäcker gelernt haben.
So habe ich es mir schon gedacht.
Vielen Dank