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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 07.02.2020 13:55
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Wo bin ich richtig eingruppiert, wenn ich alle anfallenden Hilfsarbeiten auf einem Bauhof ausführe? EG 1 odr EG 3?
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Das kommt auf die anfallenden Hilfsarbeiten an.
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Rasenmähen, Reinigen von Gehwegen, Haken von Laub, lären von Paierkörben
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Da sind Tätigkeiten dabei, die auch in landesbezirlichen Tarifverträgen geregelt sind. Das könnte im Einzelfall zu einer anderen Eingruppierung führen. Je nach Zeitanteilen käme man bei Anlegung der Oberbegriffe der EGO auf E2 oder E3. Eine E1 wäre auch möglich, aber unwahrscheinlich.
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Danke! Vorausgesetzt ich bin demnach in E 3 dann ist es auch möglich in E 4 zu kommen, oder?
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Wenn eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die zu Deiner Eingruppierung in E4 führt, ist das zutreffend. Wäre es aber auch, wenn Du in irgendeiner anderen Entgeltgruppe eingruppiert wärst.