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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Baiso am 08.02.2020 21:02
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Guten Tag,
Ich wollte wissen ab wann einem eine Vorarbeiterzulage zusteht? Also wie viel Mitarbeiter einem unterstellt sein müssen und wie hoch die Vorarbeiterzulage ist? Ich hab mal irgendwo gelesen das einem mindestens 2 Mitarbeiter unterstellt sein müssen. Und die Höhe der Zulage 10% der Stufe 1 seiner Entgeltgruppe ist. Stimmen diese Angaben (noch)?
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Welches Bundesland?
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NRW VKA
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Die Vorhandwerkerzulage ist in §3b Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 11. Änderungs-TV vom 18. Juni 2018 geregelt. Voraussetzung ist
a) Beschäftigter im Sinne des § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD (vormals Arbeiter),
b) ausdrücklich schriftlich zum Vorhandwerker/Gruppenführer/Teamleiter bestellt und
c) selbst mitarbeitend.
Die Zulage hat eine Höhe von 10% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe.
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Hallo Spid,
die Vorhandwerkerzulage ist ja nicht direkt im TVÖD verankert, sondern in Landesbezirklichen Tarifverträgen.
Du hast geschrieben das Sie in NRW 10% der Stufe 2 der Entgeltgruppe beträgt in der man eingruppiert ist.
Ist das in den anderen Bundesländern auch so oder gibt es da Ausreiser nach oben oder unten?
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Meines Wissens nach gelten in einigen Landesbezirken in Ermangelung der Einigung über eine neue Regelung und neuer Lohngruppenverzeichnisse sogar noch die alten Regelungen der TV Lohngruppenverzeichnis fort.
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Danke für die Info.