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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: funsurfer77 am 10.02.2020 10:30

Titel: Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: funsurfer77 am 10.02.2020 10:30
Hallo liebe Leute,

ich habe folgende Problem:

Ich bin nach TV-H als Angestellter Ingenieur mit 35Std pro Woche beschäftigt.

Zusätzlich bin ich Nebenberuflich als Sachverständiger tätig.
Diese Tätigkeit ist vom Dienstherr genehmigt und beansprucht im Mittel 5 Std. pro Woche.

Jetzt ist man unzufrieden mit meiner Arbeit und möchte die Genehmigung widerrufen.
Ggf. als Druckmittel um meine Arbeitsleistung zu erhöhen.

In den nächsten Tagen ist ein ganz offizielles Personalgespräch hierfür angesetzt.

Was meint Ihr: Kann der Dienstherr die Ausübung der Nebentätigkeit mit Erfolg untersagen?

Vielen Dank für eure Meinungen!
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 10:38
Was denn nun: hast Du einen Dienstherrn oder bist Du Angestellter?
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: Lars73 am 10.02.2020 10:48
Wenn die Leistung tatsächlich erheblich unter der Nebentätigkeit leidet könnte ein Verbot/Einschränken der Nebentätigkeit möglich sein. Kompliziert ist die Sache deshalb, weil die tarifliche Regelung zur Nebentätigkeit anders als im TV-L/TVöD ist. Die Regelung im TV-H gibt dem Arbeitgeber eine stärkere Rolle, aber eventuell ist die Regelung selber angreifbar. Aber bei der aktuellen Arbeitsmarktlage für Ingenieure kann man der Sache doch gelassen entgegensehen und ggf. sich einen anderen Arbeitgeber suchen.
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 11:10
Die tarifliche Regelung selbst wäre so, wie sie geschrieben steht, nichtig, weil sie höherrangigem Recht widerspricht. Legt man sie grundrechtskonform aus, bleiben nur die Anzeigepflichten sowie die Ausnahmetatbestände aus dem Beamtenrecht. Deshalb ist die Unterscheidung wichtig, ob der TE einen Dienstherrn hat oder Angestellter ist.
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.02.2020 11:34
Spannend. Welchem höherrangigen Recht den per se ? Es gibt sicher Arbeitgeber, die ihre Rechte dort überinterpretieren, aber grundsätzlich ?? Wir reden doch über Satz 2 ?
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 11:36
§12 Abs. 1 GG
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: funsurfer77 am 10.02.2020 19:27
Zur Nachfrage:
Ich bin Angestellter.
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.02.2020 09:01
§12 Abs. 1 GG
Ok. Aber man muss weder "Konkurrenz" noch Minderleisung dulden. Beides wäre darzulegen.
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: RsQ am 11.02.2020 09:15
Zur Nachfrage:
Ich bin Angestellter.

In welchem Rahmen können dann Nebentätigkeiten überhaupt abgelehnt werden? M.E. gilt im Kern nur die Mitteilungspflicht. Sofern der AN mit seiner Nebentätigkeit sich nicht in Konkurrenz zum AG befindet oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird, würde mich die Begründung einer Ablehnung sehr interessieren. Ich glaube nicht, dass "man ist unzufrieden mit mir" so weit trägt (sofern nicht die Unzufriedenheit konkret mit einer Minderleistung aufgrund der Nebentätigkeit begründbar ist).
Titel: Antw:Ablehnung Nebentätigkeit TV-H
Beitrag von: Spid am 11.02.2020 09:21
§12 Abs. 1 GG
Ok. Aber man muss weder "Konkurrenz" noch Minderleisung dulden. Beides wäre darzulegen.

Richtig, das wären die üblichen Versagensgründe, die sich aus der Grundrechtsabwägung herausgebildet haben. Die TV-H-Regelung geht aber bei wörtlicher Auslegung u.a. durch den Erlaubnisvorbehalt weit darüber hinaus und wäre in dieser wörtlichen Auslegung nichtig.