Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stygia am 10.02.2020 12:13
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Momentan bin Ich seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und die Private Wirtschaft lockt momentan mit viel
"grünen Rasen"...
Meine Frage ist wenn Ich selbst Kündige,kann Ich im öffentlichen Dienst wieder Arbeiten?
Keiner kann mir die Frage beantworten und
die Leute die es wissen könnten,
sollen es erst wissen wenn Ich weiß was Ich möchte...
Danke schon mal für die Antworten.
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Ja du kannst danach auch wieder im ö.D. arbeiten.
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...es sei denn du möchtest dieselbe Stelle zurück. Die muss dann erst wieder frei sein.
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Meine Frage ist wenn Ich selbst Kündige,kann Ich im öffentlichen Dienst wieder Arbeiten?
Keiner kann mir die Frage beantworten
Hallo,
wie kommst du eigentlich darauf, dass man nach einer Eigenkündigung nicht irgendwann wieder im ÖD arbeiten kann?
Zudem ist deine Frage im entscheidenden Punkt ziemlich unscharf: bist du Beamtin oder Arbeitnehmerin?
Für Arbeitnehmer gilt ja selbstverständlich.
Für Beamte gilt normalerweise nein, wenn man nicht beurlaubt wurde, was aber nicht so einfach ist.
Beamte könnten dann natürlich als Arbeitnehmer wieder anfangen.
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Beamte können nicht kündigen.
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Hallo, ganz normale Angestellte.
Ich habe von irgendwelchen Leuten das mal erfahren das wenn man selbständig kündigt nicht mehr im öD arbeiten kann. Das ich meine Stelle nur zurück bekommen könnte wenn Sie frei ist, ist mir klar. Aber Ich wollte mir die Option "vielleicht irgendwann wieder" ÖD aufhalten.
Danke für die Antwort.
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Sei beruhigt, ich habe mehrfach schon gekündigt (genauer gesagt Auflösungsverträge gemacht) und bin jetzt wieder im öD bei dem Land angestellt, welches ich als erstes verlassen hatte.
Und das obwohl ich auch in der pW war und in anderen Bundesländern.
Was natürlich passieren kann, das man verbrannte Erde zurücklässt, das gilt zu vermeiden. Aber eine bundesweites Einstellungsverbot für den öD, schon geil auf was für Ideen einige kommen.