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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Labrador am 10.02.2020 12:44

Titel: Heimschicken bezahlt oder unbezahlt
Beitrag von: Labrador am 10.02.2020 12:44
Hallo zusammen,

ganz aktuell:
Wir können leider nicht arbeiten heute, da aufgrund des Sturms eine Leitung beschädigt wurde.
Jetzt hieß es "von oben" wir können heim gehen und müssen Überstunden nehmen, oder hier bleiben und "Däumchen drehen". Können leider ohne Programm tatsächlich nichts sinnvolles arbeiten.

Wie sieht es hier gesetzlich aus?

Liebe Grüße
Titel: Antw:Heimschicken bezahlt oder unbezahlt
Beitrag von: Britta2 am 10.02.2020 12:53
Bei uns gilt Anwesenheitspflicht. Da steht die Verwaltung mit Kaffee in der Hand am Fenster ... Unabhängig von Sabine kommen wir seit Wochen morgens fast täglich 1-2 Std sinnlos verfrüht auf Büro weil Netzwerkausfall/-wartung. Aber es gilt nunmal Anwesenheitspflicht. Total motivierend. ÖD halt.
Titel: Antw:Heimschicken bezahlt oder unbezahlt
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 13:00
Der AG könnte die AN auch einfach bezahlt nach Hause schicken, weil er ihre Arbeitsleistung derzeit nicht annehmen kann. Das wäre dann ein Annahmeverzug. Er muß das aber nicht und kann sehr wohl verlangen, daß die AN sich an ihrem Arbeitsplatz bereithalten.
Titel: Antw:Heimschicken bezahlt oder unbezahlt
Beitrag von: Mond6 am 10.02.2020 13:04
Arbeitsausfall durch höhere Gewalt ist in §615 BGB geregelt.

Titel: Antw:Heimschicken bezahlt oder unbezahlt
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.02.2020 09:05
Ja, aber wie bei unzähligen Glatteis-Ausfall-Urteilen sehe ich hier das Problem der unmittelbaren "Schuld" des AG. Wenn was am Gebäude, dem Strom im Gebäude oder sonstwas, was in der realen Verantwortung des AG liegt, ist, dann Annahmeverzug. Oder mit ausdrücklicher Anordnung. Sonst nicht.
Titel: Antw:Heimschicken bezahlt oder unbezahlt
Beitrag von: Novus am 11.02.2020 09:18
Der AG könnte die AN auch einfach bezahlt nach Hause schicken, weil er ihre Arbeitsleistung derzeit nicht annehmen kann. Das wäre dann ein Annahmeverzug. Er muß das aber nicht und kann sehr wohl verlangen, daß die AN sich an ihrem Arbeitsplatz bereithalten.

Eben, bei uns haben Gestern 32 Lehrkräfte 67 Schüler beaufsichtigt, von 7 bis 16:30 Uhr :)