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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Luca123 am 10.02.2020 14:32

Titel: Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Luca123 am 10.02.2020 14:32
Hallo an alle,

angenommen ein MA erhält eine Zulage bis er die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen hat.
Den ersten Termin konnte er wegen Erkrankung nicht antreten.
Er bereitet sich auf den 2. Termin vor und erkrankt ein weiteres mal.
Die Bereitschaft des MA besteht weiterhin und er signalisiert diese auch. Wie kann der AG vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Titel: Antw:Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 14:36
Warum sollte überhaupt Anlaß zu einem wie auch immer gearteten Vorgehen bestehen?
Titel: Antw:Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Luca123 am 10.02.2020 15:09
Da die Zulage von der Prüfung oder vielmehr dem Bestehen abhängig gemacht wird?
Kann die Zulage gestrichen werden?
Titel: Antw:Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Lars73 am 10.02.2020 15:15
Wurde die Prüfung denn nicht bestanden? Eine Erkrankung mit entsprechenden Nachweis führt doch nicht dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden anzusehen ist.
Titel: Antw:Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 15:18
Ich sehe keinen Tatbestand erfüllt, der eine Beendigung der Zulagenzahlung zuließe.
Titel: Antw:Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Luca123 am 10.02.2020 15:22
Die Prüfung konnte nicht angetreten werden. Ein nicht Erreichen des Prüfungsziels ist somit ausgeschlossen.
Titel: Antw:Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Luca123 am 10.02.2020 15:53
Woraus ergeben sich die Tatbestände ob in einem solchen Fall die Voraussetzungen zur Streichung vorliegen oder nicht?
Titel: Antw:Wegen Krankheit nicht zur Prüfung
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 15:56
Bis auf einen ergeben sie sich aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 4 EGO. Hinzu tritt die Möglichkeit, eine Tätigkeit der Entgeltgruppe zu übertragen, in der der TB eingruppiert ist.