Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Luca123 am 10.02.2020 14:32
-
Hallo an alle,
angenommen ein MA erhält eine Zulage bis er die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen hat.
Den ersten Termin konnte er wegen Erkrankung nicht antreten.
Er bereitet sich auf den 2. Termin vor und erkrankt ein weiteres mal.
Die Bereitschaft des MA besteht weiterhin und er signalisiert diese auch. Wie kann der AG vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen,
-
Warum sollte überhaupt Anlaß zu einem wie auch immer gearteten Vorgehen bestehen?
-
Da die Zulage von der Prüfung oder vielmehr dem Bestehen abhängig gemacht wird?
Kann die Zulage gestrichen werden?
-
Wurde die Prüfung denn nicht bestanden? Eine Erkrankung mit entsprechenden Nachweis führt doch nicht dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden anzusehen ist.
-
Ich sehe keinen Tatbestand erfüllt, der eine Beendigung der Zulagenzahlung zuließe.
-
Die Prüfung konnte nicht angetreten werden. Ein nicht Erreichen des Prüfungsziels ist somit ausgeschlossen.
-
Woraus ergeben sich die Tatbestände ob in einem solchen Fall die Voraussetzungen zur Streichung vorliegen oder nicht?
-
Bis auf einen ergeben sie sich aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 4 EGO. Hinzu tritt die Möglichkeit, eine Tätigkeit der Entgeltgruppe zu übertragen, in der der TB eingruppiert ist.