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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 11.02.2020 07:53
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Wie ist der Personalrat bei § 28 TVöD zu beteiligen?
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Wie ist der Personalrat bei § 28 TVöD zu beteiligen?
So, wie es das Personalvertretungsrecht des entsprechenden Bundeslandes vorsieht.
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Ob ein wichtiger Grund vorliegt ist eine Ermessensentscheidung des AG. Der PR/BR kann vom AN involviert werden, muss aber nicht.
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In RLP dürfte der Personalrat bei der Ablehnung eines Antrags auf Urlaub ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts mitbestimmen (§ 78 Abs. 2 Nr. 9 LPersVG).
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gar nicht