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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 11.02.2020 11:45

Titel: Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: Ole am 11.02.2020 11:45
Hallo,

reicht eine Unterrichtung des Personalrats bei Vertragsverlängerung oder ist dies Mitbestimmungspflichtig? :o
Titel: Antw:Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: Spid am 11.02.2020 11:46
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Titel: Antw:Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: Ole am 11.02.2020 11:51
aber das Personalvertretungsgesetz.. unser PR meinte eine Unterrichtung reicht ?!
Titel: Antw:Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: Spid am 11.02.2020 11:53
Ja, sehr wahrscheinlich trifft das PersVG dazu eine Regelung. Wo siehst Du den Zusammenhang zu TVÖD/TV-V/TV-N und somit zum Thema des Unterforums?
Titel: Antw:Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2020 11:59
...welches PersVG ist denn betroffen...

..in NRW wäre die Entfristung/Vertragsverlängerung mitbestimmungspflichtig...§ 72 Nr. 4 LPVG NW
Titel: Antw:Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: Lars73 am 11.02.2020 12:00
Eine Vertragsverlängerung bei einen befristeten Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich eine Einstellung und als solche mitbestimmungspflichtig. Eine Vertragsverlängerung einer Arbeitszeitreduktion ist nicht mitbestimmungspflichtig. Es ist also jeweils zu schauen um was für eine Maßnahme es geht und ob diese nach dem anzuwendenden Personalvertretungsgesetz der Mitbestimmung unterliegt.
Titel: Antw:Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: Ole am 11.02.2020 12:11
in diesem Fall Brandenburg
Titel: Antw:Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Beitrag von: was_guckst_du am 11.02.2020 12:44
....hier ein Auszug aus dem brandenburgischen LPVG...


§ 63
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen

(1) Der Personalrat hat bei folgenden personellen Angelegenheiten mitzubestimmen:

    1. Einstellung,
    2. Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Geltungsbereich eines anderen Tarifs,
    3. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
    4. Befristung von Arbeitsverhältnissen,