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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 11.02.2020 11:45
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Hallo,
reicht eine Unterrichtung des Personalrats bei Vertragsverlängerung oder ist dies Mitbestimmungspflichtig? :o
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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aber das Personalvertretungsgesetz.. unser PR meinte eine Unterrichtung reicht ?!
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Ja, sehr wahrscheinlich trifft das PersVG dazu eine Regelung. Wo siehst Du den Zusammenhang zu TVÖD/TV-V/TV-N und somit zum Thema des Unterforums?
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...welches PersVG ist denn betroffen...
..in NRW wäre die Entfristung/Vertragsverlängerung mitbestimmungspflichtig...§ 72 Nr. 4 LPVG NW
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Eine Vertragsverlängerung bei einen befristeten Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich eine Einstellung und als solche mitbestimmungspflichtig. Eine Vertragsverlängerung einer Arbeitszeitreduktion ist nicht mitbestimmungspflichtig. Es ist also jeweils zu schauen um was für eine Maßnahme es geht und ob diese nach dem anzuwendenden Personalvertretungsgesetz der Mitbestimmung unterliegt.
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in diesem Fall Brandenburg
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....hier ein Auszug aus dem brandenburgischen LPVG...
§ 63
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
(1) Der Personalrat hat bei folgenden personellen Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Einstellung,
2. Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Geltungsbereich eines anderen Tarifs,
3. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
4. Befristung von Arbeitsverhältnissen,