Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Boerby am 11.02.2020 14:58
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Hallo Zusammen!
Es wird ja für Rufbereitschaft pro Tag 2 oder auch 4 Stunden gezahlt. Gibt es auch die Möglichkeit eine pauschale Summe (für alle Rufbereitschaftler gleich) auszuzahlen. Das hätte dann den Vorteil das es mit zu den ständigen Entgelten zählt! Oder wäre das übertariflich und nicht möglich?
LG Boerby
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Nach §24 Abs. 6 TVÖD können neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile pauschaliert werden. Das ist aber nur über eine einzelvertragliche Vereinbarung möglich.
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Ah ok, vielen Dank