Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: eusebia am 11.02.2020 15:54
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Hallo admins, ich habe mir mithilfe des Rechners hier mal meine evt. Teilzeitvergütung ausgerechnet (als Beamte in BW),
im Ergebnis wird auch der Beitrag zur Wahlleistung 'prozentualisiert'.
Nun sagt mir aber das LBV Fellbach, dem wäre gem. Beihilfeverordnung nicht so ?
(der Beitrag zur Wahlleistung bliebe immer bei 100 %)
Wäre es also möglich, den Rechner hier anzupassen oder mir ein Argument gegen das LBV zu liefern?
Danke!
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Kein Argument.
LBV hat recht!
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Schade.
Trotzdem Danke für die Antwort.