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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: tina8879 am 17.02.2020 13:23
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Hallo,
wenn man bei der Regierung angestellt ist, aber bei einem Amt arbeitet - an wen geht die Kündigung?
Oder von Haus auf gleich im Amt abgeben und per Einschreiben an Regierung?
Danke schon mal
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Die Kündigung richtet sich an den Arbeitgeber. Das ist naheliegenderweise die juristische oder natürliche Person, die im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bezeichnet ist.
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Oder von Haus auf gleich im Amt abgeben und per Einschreiben an Regierung?
...was soll deine Ehemann mit der Kündigung anfangen?.... ;D
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Danke
@was_guckst_du: ha ha ;D da chef im haus bin i, muahahaha