Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Angestellter77 am 17.02.2020 16:43
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Hallo,
ich hatte jahrelang eine Anstellung bei einer Kommune, TVöD EG10 Stufe 5. Vor 4 Monaten wechselte ich in eine andere Öffentliche Einrichtung mit der Eingliederung TV-L EG 9 Stufe 6 mit Vereinbarung nach 1 Jahr TV-L 10 Stufe 5. Leider ist diese Anstellung nicht das, was ich mir vorstelle und habe eine Anstellung in einen Kommunal-Krankenhaus in Aussicht.
Meine Frage: Wird mir meine Eingliederung TVöD EG10 Stufe 5 vor 4 Monaten noch gewährt, sprich kann ich diese mitnehmen oder sogar fordern? Oder hat mir der kurze Wechsel in den TV-L jetzt alles zu nichte gemacht.
Danke für eure Rückmeldung!
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Maßgeblich sind nicht TVÖD und TV-L, maßgeblich sind unterschiedliche Arbeitgeber. Bei Einstellung besteht Anspruch auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bzw. drei Jahren und Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Darüber hinaus kann der AG förderliche Berufserfahrung oder/und eine erworbene Stufe bei einem anderen öffentlichen AG berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht.