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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mrs1893 am 17.02.2020 19:01
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Liebes Forum,
zwei Kollegen von Amt A sollen für 6 Monate bei Amt B aushelfen.
Es sollen sich Kollegen freiwillig melden, da ansonsten einfach entschieden wird lt. Vorgesetztem.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Vorgesetzte tatsächlich „einfach so“ entscheiden kann, wer bei Amt B aushelfen muss, oder ob gewisse Dinge wie z.B. die Entfernung vom Wohnort berücksichtigt werden müssen?
Ich besitze z.B. keinen Führerschein und wäre länger als 1:30h unterwegs, während andere Kollegin mit dem Auto lediglich 10 Minuten bräuchten.
Ich danke euch für eure Antworten!
LG
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Bei einer Abordnung von mehr als 3 Monaten ist der Beschäftigte zu hören, der AG muß die Vorbringungen des AN in seiner Ermessensentscheidung würdigen.
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Danke für die schnelle Antwort!
Ist der alleinige Grund (Arbeitsweg länger als 1:15h im Vergleich zu anderen Kollegen)
denn relevant genug, um die Entscheidung zu überdenken?
Kann man da ggf. den Personalrat einschalten?
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Kommt ganz darauf an, was die anderen vorbringen und welche Interessen des AG berührt werden.
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Bis zu 3 Monaten kann der Arbeitgeber bestimmen,mehr wie 3 Monate ist auch der Personalrat zu beteiligen!
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Bis zu 3 Monaten kann der Arbeitgeber bestimmen,mehr wie 3 Monate ist auch der Personalrat zu beteiligen!
Interessant, steht wo?
Heißt beteiligen hier auch Mitbestimmung?
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z.B. §72 LPVG NRW = Mitbestimmung