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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mrs1893 am 17.02.2020 19:01

Titel: Abordnung für 6 Monate
Beitrag von: Mrs1893 am 17.02.2020 19:01
Liebes Forum,

zwei Kollegen von Amt A sollen für 6 Monate bei Amt B aushelfen.
Es sollen sich Kollegen freiwillig melden, da ansonsten einfach entschieden wird lt. Vorgesetztem.

Nun stellt sich mir die Frage, ob der Vorgesetzte tatsächlich „einfach so“ entscheiden kann, wer bei Amt B aushelfen muss, oder ob gewisse Dinge wie z.B. die Entfernung vom Wohnort berücksichtigt werden müssen?

Ich besitze z.B. keinen Führerschein und wäre länger als 1:30h unterwegs, während andere Kollegin mit dem Auto lediglich 10 Minuten bräuchten.

Ich danke euch für eure Antworten!

LG
Titel: Antw:Abordnung für 6 Monate
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 19:19
Bei einer Abordnung von mehr als 3 Monaten ist der Beschäftigte zu hören, der AG muß die Vorbringungen des AN in seiner Ermessensentscheidung würdigen.
Titel: Antw:Abordnung für 6 Monate
Beitrag von: Mrs1893 am 17.02.2020 19:30
Danke für die schnelle Antwort!
Ist der alleinige Grund (Arbeitsweg länger als 1:15h im Vergleich zu anderen Kollegen)
denn relevant genug, um die Entscheidung zu überdenken?
Kann man da ggf. den Personalrat einschalten?

Titel: Antw:Abordnung für 6 Monate
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 19:33
Kommt ganz darauf an, was die anderen vorbringen und welche Interessen des AG berührt werden.
Titel: Antw:Abordnung für 6 Monate
Beitrag von: jenna11 am 19.02.2020 10:36
Bis zu 3 Monaten kann der Arbeitgeber bestimmen,mehr wie 3 Monate ist auch der Personalrat zu beteiligen!
Titel: Antw:Abordnung für 6 Monate
Beitrag von: WasDennNun am 19.02.2020 13:02
Bis zu 3 Monaten kann der Arbeitgeber bestimmen,mehr wie 3 Monate ist auch der Personalrat zu beteiligen!
Interessant, steht wo?
Heißt beteiligen hier auch Mitbestimmung?
Titel: Antw:Abordnung für 6 Monate
Beitrag von: Kaiser80 am 19.02.2020 13:54
z.B. §72 LPVG NRW = Mitbestimmung