Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Pseudonym am 19.02.2020 15:07
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Hallo. Für TB gibt es die Entgeltordnung und auszuübende Tätigkeiten die regeln, wie diese eingruppiert sind. Wie funktioniert das bei den Stellenbewertungen für Beamte bei KGSt / GPA?
Den Bewertungsbogen dazu kenne ich. Aber wo ist nachvollziehbar, wann eine Stelle wie besoldet ist?
Danke.
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Den Bewertungsbogen dazu kenne ich. Aber wo ist nachvollziehbar, wann eine Stelle wie besoldet ist?
Ganz am Ende des Bewertungsbogens ist eine Summe aufgeführt. Diese Zahl ist Besoldungsgruppen zugeordnet.
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Das weiß ich. Dann muss ich umformulieren: wie bemisst sich die Wertigkeit und damit die Höhe der Punkte? Also wie kommt der Stellenbewerter anhand der Beschreibung zur Feststellung, ob das nun eine Stelle Richtung A10, A11 oder gar A13 ist?
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Es gibt eine Anzahl von Kriterien, die bepunktet werden. Z.B. notwendiger Ausbildungsabschluss. Je nach Art des Abschlusses gibt es eine bestimmte Anzahl von Punkten.
Wenn man dann alle Kriterien bewertet hat, zählt man zusammen und kommt auf die Gesamtpunktzahl.
Schau mal in den Bewertungsbogen, da siehst Du dann auch die anderen Kriterien.
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Die sog. analytische Dienstpostenbewertung nach dem Modell der KGSt ist im Gutachten Stellenplan – Stellenbewertung. 7. Auflage (G 1/2009) erläutert. Dieses ist über die KGSt-Homepage abrufbar - falls dein AG KGSt-Mitglied ist, sogar für dich kostenlos.
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Die sog. analytische Dienstpostenbewertung nach dem Modell der KGSt ist im Gutachten Stellenplan – Stellenbewertung. 7. Auflage (G 1/2009) erläutert. Dieses ist über die KGSt-Homepage abrufbar - falls dein AG KGSt-Mitglied ist, sogar für dich kostenlos.
Und wie ich finde gutes Handwerkszeug für Stellenbewerter.
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https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113442.0.html
Na, vielleicht findet sich ja jemand der gute KGSt-Kenntnisse hat für mein Anlegen von letzter Woche.
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Die sog. analytische Dienstpostenbewertung nach dem Modell der KGSt ist im Gutachten Stellenplan – Stellenbewertung. 7. Auflage (G 1/2009) erläutert. Dieses ist über die KGSt-Homepage abrufbar - falls dein AG KGSt-Mitglied ist, sogar für dich kostenlos.
Danke! Das hilft mir vermutlich weiter. Mal sehen, ob ich die Info besorgt bekomme.