Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Milchmaedchen am 19.02.2020 21:34
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Habe gestern einen tv-l Vertrag unterschrieben. Gehaltsgruppe 6, aber darin stand nicht die Einstufung. Bei meinem Partner steht die Einstufung mit im Vertrag. Wie weiss ich den jetzt, welche Stufe ich habe?
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ergibt sich die Stufe aus der einschlägigen Berufserfahrung, und zwar bei mindestens einem Jahr Stufe 2 und mindestens 3 Jahren Stufe 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Bei weniger als einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung bist Du in Stufe 1.
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Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
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..eigentlich sollte man sowas abklären, bevor man unterschreibt..zumal ein gewisser Spielraum beim AG oft noch drin ist, den man dann vorher aushandln kann...
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..eigentlich sollte man sowas abklären, bevor man unterschreibt..zumal ein gewisser Spielraum beim AG oft noch drin ist, den man dann vorher aushandln kann...
nicht nur kann, sondern muss, denn wenn der Vertrag unterschrieben ist, dann kann der AG nicht mehr alle tariflichen Register ziehen um einem eine höhere Stufe zu geben.
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Wie ich an anderer Stelle (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113084.msg156195.html#msg156195) bereits ausführte:
Seit 2013 dokumentieren wir bspw. - schon um dem Zuwendungsgeber Rechenschaft ablegen zu können, daß wir keine überzogenen Stufenzuordnungen vornehmen - ob der Bewerber im VG oder bei der Vertragsverhandlung die Stufe verhandelt und wenn ja, wie. Wer nicht verhandelt, bei dem werden keine Kann-Regelungen angewandt. Nahezu alle Männer verhandeln die Stufe, nur 2 Frauen haben seit Beginn der Aufzeichnungen verhandelt. Sauber dokumentiert liegt hier keine verbotene Ungleichbehandlung vor.
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Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
Wenn man Bezüge bekommt gibt es keinen Vertrag wo irgendwas drinstehen könnte.
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Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
Wenn man Bezüge bekommt gibt es keinen Vertrag wo irgendwas drinstehen könnte.
Es ging lowsounder erkennbar nicht um den Namen der Zahlung, sondern um den Namen der diese Zahlung erläuternden Abrechnung. Der ist ganz oft auch dann "Bezügemitteilung", wenn "Entgelte" gezahlt werden.
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Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
Wenn man Bezüge bekommt gibt es keinen Vertrag wo irgendwas drinstehen könnte.
Es ging lowsounder erkennbar nicht um den Namen der Zahlung, sondern um den Namen der diese Zahlung erläuternden Abrechnung. Der ist ganz oft auch dann "Bezügemitteilung", wenn "Entgelte" gezahlt werden.
Also zumindest in Bayern heisst es definitiv "Bezügemitteilung" auch bei uns Beschäftigten!
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Da „Bezüge“ ein Synonym für Einkommen wie für Gehalt ist und das Entgelt der TB sowohl Gehalt als auch Einkommen darstellt, war der Einwand ohnehin Unfug.
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Es ist übrigens nicht ausgeschlossen noch nachträglich höhergestuft zu werden.
Ich habe es auch versäumt bei Vertragsunterschrift danach zu fragen.
Dann habe ich eine nette Mail an die Perso geschrieben mit der Bitte um Prüfung, anbei meine Zeugnisse meiner letzten Arbeitgeber und zack (nicht ganz so zackig. ein paar Wochen hat es schon gedauert) wurde es genehmigt und ich bin in Stufe 3 gekommen.
Kommt aber evtl. auf den AG an.
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...wenn entsprechende Unterlagen, die die Einstufung erforderlich machen, nachgereicht werden ist das ja auch keine Frage...
...wenn der AG die (bessere) Einstufung aber nur vornehmen würde, weil der Bewerber sonst nicht käme, sähe es anders aus...die Angst, dass der Bewerber nicht kommt, ist ja nach Unterschrift nicht mehr gegeben 8)
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Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
Wenn man Bezüge bekommt gibt es keinen Vertrag wo irgendwas drinstehen könnte.
Wird tatsächlich darüber diskutiert?! :o
Ich hab nirgends geschrieben, dass ich Bezüge bekomme... ich bekomme als Tarifangestellter ein Blatt Papier (A4 - 2 mal gefaltet) auf dem oben rechts in fetter, unterstrichender Schrift (Schriftgröße 8 ) "Bezügemitteilung" steht. Darunter steht (nicht unterstrichen, nicht fett, ca Schriftgröße 5 - also sehr klein) "Gilt als Verdienstbescheinigung !".
Diesen tollen Zettel bekommt, soweit ich weiß, jeder bei uns im Bundesland der im öffentlichen Dienst arbeitet.
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Und bei mir steht Verdienstabrechnung.
Gilt als Verdienstbescheinigung!