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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: personallife am 20.02.2020 09:31

Titel: Beihilfe
Beitrag von: personallife am 20.02.2020 09:31
Guten Morgen,

eine Mitarbeiterin wechselt von einer kirchlichen Einrichtung zur Kommune und hatte bei der Kirchlichen Einrichtung eine Beihilfe Versicherung. Ist die Kommune verpflichtet die Beihilfe Versicherung zu übernehmen?
Titel: Antw:Beihilfe
Beitrag von: DiVO am 20.02.2020 09:35
Die Kommune ist dazu nicht verpflichtet. Es handelt sich bei dieser kirchlichen Beihilfe um einen Krankenzusatzversicherung, die der krichliche Arbeitgeber in einem Sammeltarif abgeschlossen hat. Diese Beihilfe wird häufig neben der komplett arbeitgeberfinanzierten Zusatzversorgung als Goodie für den Arbeitnehmer angepriesen.
Titel: Antw:Beihilfe
Beitrag von: personallife am 20.02.2020 09:37
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nochmal eine kurze Rückfrage hierzu - Früher gab es anscheinend in der Kommune auch eine Beihilfe Versicherung, in die immer noch für "Altfälle" eingezahlt wird. Hängt das mit dem Übergang vom BAT zum TVöD zusammen, dass für es nur für vereinzelte Beihilfezahlungen gibt?