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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: xxangestelltexx am 20.02.2020 16:48
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Guten Tag,
ich befinde mich gerade in der nervenaufreibenden Situation des Wartens & Hoffens auf die Einladung zum Vorstellungsgespräch - und bin daher sehr interessiert an Euren Erfahrungswerten (und hoffe inständig, dass man meine Frage nicht nur mit einem "kommt drauf an" beantworten kann)
In der Ausschreibung steht " Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig)" - bin ich ohne weitere Prüfung und unabhängig von der Bewerberlage sofort raus, da ich die formalen Anforderungen nicht erfülle?
Nach Euer Erfahrung: Werden die Absagen, der formal nicht zugelassenen Bewerber*innen sofort versandt, oder auch erst nach Durchsicht der Fachabteilung - Vorstellungsgesprächen & Stellenbesetzung/Stellenantritt.
Besten Dank!
Maria
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Nachtrag: Was mich irritiert & auch hadern lässt, ist der Umstand, dass es zum Zeitpunkt meines Abschlusses nicht die Möglichkeit gab, einen Bachelor abzulegen - sodass ich mich frage, ob , wenn man es so auslegt, dass Diplom eine Überqualifizierung darstellt, ich (& alle alleren mit Dipl.)ja grundsätzlich auf keine Ba.-Stellen bewerben könnten - die für mich aber- auch persönlichen Gründen/Schwerbehinderung - attraktiver sind - als Stellen mit Bezahlung im TV-L 11-13er Niveau.
:-\ hmm, vielleicht sind ja Personaler unter Euch - wie handhabt Ihr so etwas?
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Hallo, ich nehme an, es ist ein Uni und kein FH-Diplom?
Wir würden Dich einladen, wenn Studium einschlägig ist. Eventuell würde man Dich fragen, ob Du weißt, was Du mit E9 oder E10 verdienen wirst.
Mit einer Schwerbehinderung wirst Du eingeladen, wenn Du nicht offensichtlich ungeeignete bist. Ich nehme an, das gibst du bei der Bewerbung an?
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In der Ausschreibung steht " Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig)" - bin ich ohne weitere Prüfung und unabhängig von der Bewerberlage sofort raus, da ich die formalen Anforderungen nicht erfülle?
Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Ein Diplom-Abschluss ist wohl als mindestens gleichwertig einzuordnen. Warum sollte ein AG ein Problem damit haben, wenn jemand stattdessen einen Diplom-Abschluss hat?
Natürlich kann man sich da bewerben, ohne (deshalb) aussortiert zu werden.
Aber mal abgesehen davon: Die formellen Anforderungen werden eigentlich durchweg VOR der eigentlichen Sichtung der Bewerbungen geprüft. Da kommt dann im Zweifel eher recht schnell die Absage mit der Begründung, dass man die formellen Kriterien nicht erfüllt und deshalb nicht berücksichtigt werden kann. Aber dieses Problem stellt sich hier nicht.
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Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.
Wann Absagen versendet werden ist unterschiedlich. Man sollte nie zusehr auf eine Bewerbung setzen und einfach abwarten. Mehr kann man nicht machen.
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Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.
Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt). Aber beim Punkt Bachelor/Diplom sehe ich ehrlich gesagt keine (negativ zu wertende) Überqualifikation.
Ansonsten kommt es vermutlich auf die individuelle berufliche Vita oder die persönliche Motivation an. Mir sagte kürzlich ein Fachbereichsleiter im privaten Gespräch: "Wir stellen durchaus auch Bachelor-Absolventen auf Stellen ein, die für EG6 ausgeschrieben sind." (Ja ja, gleich kommt Spid um die Ecke ... schon klar. Aber gehen wir mal davon aus, dass EG6-Stellen typischerweise eben auch ein entsprechendes Anforderungsniveau haben, bei dem ein Bachelor-Absolvent üblicherweise überqualifiziert wäre.)
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Offen gesagt ist das nach meinen Eindruck der problematische Bereich. Entweder wird es nur als Zwischlösung gesehen und die Person ist bald auf der Suche nach einer andere Stelle oder fragt hier im Forum ob er nicht E13 haben müsste. Bzw. erwartet vom Arbeitgeber solche Aufgaben zu bekommen Natürlich gibt es Bewerber die trotz wissenschaftlichem Hochschulabschluss keine entsprechenden Tätigkeiten erfüllen können oder wollen. Aber das braucht schon eine gute Darlegung weshalb man diese dann für Tätigkeiten im Bereich E9b/E10 einsetzen sollte.
Wobei es mir in meiner Aussage nur darum ging, dass eine solche Praxis der Ablehnung überqualifizierter Bewerber mit entsprechender Begründung durch öffentliche Arbeitgeber zulässig ist und auch nicht ungewöhnlich ist.
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Ansonsten kommt es vermutlich auf die individuelle berufliche Vita oder die persönliche Motivation an. Mir sagte kürzlich ein Fachbereichsleiter im privaten Gespräch: "Wir stellen durchaus auch Bachelor-Absolventen auf Stellen ein, die für EG6 ausgeschrieben sind." (Ja ja, gleich kommt Spid um die Ecke ... schon klar. Aber gehen wir mal davon aus, dass EG6-Stellen typischerweise eben auch ein entsprechendes Anforderungsniveau haben, bei dem ein Bachelor-Absolvent üblicherweise überqualifiziert wäre.)
Warum sollte spid oder sonnst wer um die Ecke kommen? Wenn die auszübende Tätigkeit EG6 entspricht, dann bekommt eben auch ein Dipl.-Raketentechniker EG6.
Die von lars73 dargestellte Praxis war mir bisher unbekannt, hab ich im kommunalen Bereich noch nicht erlebt, mit Ausnahme man merkte dass es schlicht 'ne Fake bewerbung oder Nachweis fürs Jobcenter war.
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Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt
...warum sollte irgendein Dr. auf einer Handwerkerstelle überqualifiziert sein? :D
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Hallo, ich nehme an, es ist ein Uni und kein FH-Diplom?
Wir würden Dich einladen, wenn Studium einschlägig ist. Eventuell würde man Dich fragen, ob Du weißt, was Du mit E9 oder E10 verdienen wirst.
Mit einer Schwerbehinderung wirst Du eingeladen, wenn Du nicht offensichtlich ungeeignete bist. Ich nehme an, das gibst du bei der Bewerbung an?
Hallo Clarion,
vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Ja genau, es ist ein Uni-Diplom - wobei ich annahm, dass bspw. ein FH-Diplom als eher gleichwertig zu betrachten ist.
Das Problem ist, die Ausschreibung ist in Bezug auf die erforderlichen Studiengänge sehr offen, sogar nur Studienrichtungen à la technisch, naturwissenschaftlich usw. - dh das erfülle ich (+ zusätzlich alle vorteilhaften Kriterien -die im übrigen eine eher ungewöhnliche Kombination aus spez. wirtschaftlichen & sozialwissenschaftlichen Kenntnissen umfassen (zumindest in Kombi mit zb naturwissenschaftlichen Studienabschlüssen)
Die Schwerbehinderung habe ich angegeben und bin mir bewusst auf einer E9-Stelle arbeite . Das würde ich auch gerne darstellen - nur leider kann man das ja nur erfahren, wenn man mich einlädt...
Ich dachte/ habe die Befürchtung der Aspekt "offensichtlich nicht ungeeignet" greift genau an dem Punkt, dass ich nicht die korrekten formalen Vorgaben erfülle - und auf diese Weise keine Einladung erfolgen muss?
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Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt
...warum sollte irgendein Dr. auf einer Handwerkerstelle überqualifiziert sein? :D
...weil er die praktischen Aufgaben nicht delegieren kann und damit überfordert währe?
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Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Ein Diplom-Abschluss ist wohl als mindestens gleichwertig einzuordnen. Warum sollte ein AG ein Problem damit haben, wenn jemand stattdessen einen Diplom-Abschluss hat?
Natürlich kann man sich da bewerben, ohne (deshalb) aussortiert zu werden.
So dachte/hoffte ich ja ursprünglich auch, aber man sieht ja (leider -für mich) an den Antworten, dass die Meinungen dazu hier auseinander gehen.
Darf ich fragen, ob Du konkrete Erfahrungen mit der Besetzung unterhalb der gewöhnlichen Einstufung hast?
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Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Ein Diplom-Abschluss ist wohl als mindestens gleichwertig einzuordnen. Warum sollte ein AG ein Problem damit haben, wenn jemand stattdessen einen Diplom-Abschluss hat?
Natürlich kann man sich da bewerben, ohne (deshalb) aussortiert zu werden.
So dachte/hoffte ich ja ursprünglich auch, aber man sieht ja (leider -für mich) an den Antworten, dass die Meinungen dazu hier auseinander gehen.
Darf ich fragen, ob Du konkrete Erfahrungen mit der Besetzung unterhalb der gewöhnlichen Einstufung hast?
Du bist mit dem Diplom nicht überqualifiziert.
Es gibt AG die neuen AN geringere EG anbieten und sich dann (wenn sie die Stelle nicht unterbezahlt vergeben können) über Fachkräftemangel beschweren. Verkaufe dich nicht unter Wert.
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Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.
Danke Lars für Deine Einschätzung & klaren Worte!
Hmm, die Argumente, die Du auch in Deinem anderen Beitrag ansprichst, kann ich von Seiten des AGs nachvollziehen. Dh Deine Antwort deute ich so, dass man lieber kein Risiko eingehen möchte? Und bereits vor dem Vorstellungsgespräch eine Absage erteilen könnte.
Oder steht diesem Vorgehen die Schwerbehinderung entgegen?
Wenn ich die Möglichkeit hätte, meine Motivation darzulegen (zT habe ich das auch bereits im Anschreiben & dabei auch die langfristige Perspektive auf dieser Stelle in meinen Augen betont)...
Im Vorstellungsgespräch könnte ich jedoch meine Motivation & Aspekte wie - ein Gdb von 100 + die seit 3 Jahren bestehende Anstellung in E9 (jetzt wäre es E10), aufgrund einer bewussten Entscheidung nach einer E12-Stelle, da es mir genau um diese Tätigkeit ging (das ist auch jetzt der Fall) - darlegen.
Auch bin ich mir des Umfangs/Aufgabenspektrums der Tätigkeit bewusst incl. der eingeschränkten Gestaltungsspielräume oder zb konzeptioneller Arbeitsmöglichkeiten - und das ist ok so - ich lebe das ja auch seit 3 Jahren - auch mit den hierarchischen Aspekte kann ich umgehen.
Ich kann die Sicht des AG nachvollziehen, aber dennoch frage ich mich, ob es nicht jeder selbst entscheiden darf , bewusst unter seinen Qualifikationen zu arbeiten - ist doch eine ganz persönliche (Lebens)entscheidung & bei mir auch mitbedingt durch die Schwerbehinderung.
Ich würde es aus AG-Sicht vorteilhafter finden - wenn jemand seine eigne Leistungsfähigkeit gut einschätzen kann - à la auf dieser Stelle kann ich langfristig einen guten Job machen - als auf einer für den Abschluss & meine Zusatzqualifikationen angemessene Stelle -die aber mit ggf. Führungsverantwortung & anderen Aufgaben & Arbeitszeiten einhergeht - regelmäßig auszufallen.
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So ist es für ein Vorstellungsgespräch sehr schlüssig formuliert und für den AG nachvollziehbar.
Als überqualifiziert abgelehnt wird man nach meiner Erfahrung i. d. R. von schwachen Vorgesetzten die Angst haben MA einzustellen die gleichwertig oder gar besser ausgebildet sind.
Gute Vorgesetzte wissen dies als Stärke einzusetzen und jeder profitiert davon.
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Ich kann die Sicht des AG nachvollziehen, aber dennoch frage ich mich, ob es nicht jeder selbst entscheiden darf , bewusst unter seinen Qualifikationen zu arbeiten - ist doch eine ganz persönliche (Lebens)entscheidung & bei mir auch mitbedingt durch die Schwerbehinderung.
[/quote]
Klar kann das jeder für sich selbst entscheiden. Meine Erfahrung hat aber gezeigt, dass das dann aber sehr schnell zu Frust beim Arbeitnehmer führen kann, weil der Überqualifizierte mehr kann als er auf der Stelle braucht und sich dann eher eingeschränkt fühlt. Danach gibt es drei Möglichkeiten wie es weitergeht:
1. Arbeitnehmer ist unterfordert, resigniert und wird zu Low-Performer.
2. Arbeitnehmer ist unterfordert und möchte seine Stelle gerne interessanter haben, was letztlich zu Konflikten mit den Kollegen und vor allem mit dem Vorgesetzten führt.
3. Arbeitnehmer kündigt nach kurzer Zeit wieder, weil er sich unterfordert fühlt und feststellt, dass er seine Stelle nicht interessanter machen kann (Stichwort: dauerhaft übertragene Tätigkeiten) und kündigt.
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So ist es für ein Vorstellungsgespräch sehr schlüssig formuliert und für den AG nachvollziehbar.
Als überqualifiziert abgelehnt wird man nach meiner Erfahrung i. d. R. von schwachen Vorgesetzten die Angst haben MA einzustellen die gleichwertig oder gar besser ausgebildet sind.
Gute Vorgesetzte wissen dies als Stärke einzusetzen und jeder profitiert davon.
Herzlichen Dank, Mond6, für Deine ermutigenden Worte!!
Die Frage, die sich mir stellt: Gibt es eine schriftliche Grundlage, wonach man mir zunächst die Gelegenheit geben muss, mich persönlich anzuhören - um etwaige Befürchtungen aus dem Weg zu räumen?
Bei LARS 73 hört es sich eher so an, als sei es eine Ermessensentscheidung & bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Bewerbungsprozesses, ohne dass eine Art von Erklärung notwendig ist ?
Konkret, wenn ich nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollte, würdet Ihr nachfragen / Euch an die Schwerbehindertenvertretung wenden oder ähnliches?
Es wäre für mich eine tolle Gelegenheit in einem für mich hoch interessantes Arbeitsfeld zu arbeiten - daher auch meine Anspannung & Verunsicherung.
Vielen Dank bis hierher schon einmal für Eure Zeit & Einschätzungen!
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Klar kann das jeder für sich selbst entscheiden. Meine Erfahrung hat aber gezeigt, dass das dann aber sehr schnell zu Frust beim Arbeitnehmer führen kann, weil der Überqualifizierte mehr kann als er auf der Stelle braucht und sich dann eher eingeschränkt fühlt. Danach gibt es drei Möglichkeiten wie es weitergeht:
1. Arbeitnehmer ist unterfordert, resigniert und wird zu Low-Performer.
2. Arbeitnehmer ist unterfordert und möchte seine Stelle gerne interessanter haben, was letztlich zu Konflikten mit den Kollegen und vor allem mit dem Vorgesetzten führt.
3. Arbeitnehmer kündigt nach kurzer Zeit wieder, weil er sich unterfordert fühlt und feststellt, dass er seine Stelle nicht interessanter machen kann (Stichwort: dauerhaft übertragene Tätigkeiten) und kündigt.
DiVO, Danke, für Deine ehrliche Antwort.
Siehst Du denn diese (nichts zu bestreitende allgemeine Gefahr) auch unter meinen Rahmenbedingungen - zumindest der GdB von 100 ist ja bekannt & man sieht an meinem Lebenslauf, dass ich für meine derzeitige Stelle nicht meine formalen Qualifikationen + diversen Zertifikate nutze (die ich für die ausgeschriebene Stelle gutnutzen könnte), sondern (wie ich es auch im Anschreiben formuliert habe), der rote Faden bei der Auswahl meiner Stellen der Aspekt war, meine Fähigkeiten für sinnvolle/gesellschaftlich relevante Ziele & Aufgaben einzusetzen - noch genauer kann ich nicht werden aus Anonymitätsgründen - dass dieser Job zusätzlich eine E9 ist, ist wahrscheinlich nicht erkennbar...
Zusätzlich würde mit der Stelle ein Umzug in ein anderes Bundesland verbunden sein - wobei ich auch hierzu im Anschreiben mitgeteilt habe, dass damit ein Wunsch von mir in Erfüllung gehen würde & dementsprechend - auch kurzfristig -möglich ist.
Mehr kann ich ja an dieser Stelle -sofern ich überhaupt eingeladen werde - nicht tun, als ehrlich die Situation & meine Motivation darstellen & darauf zu hoffen, dass mir geglaubt wird.
Würden bei Dir die genanten Befürchtungen dennoch bestehen bleiben?
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Wenn du eine Absage bekommst kannst du nachfragen. Das ist dann aber ungewöhnlich. Da Schwerbehinderte bei gleicher Eignung vorgezogen werden müssen bestehen die meisten Betriebsräte auf ein Vorstellungsgespräch an dem der Schwerbehinderten Vertreter teilnimmt.
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Darf ich fragen, ob Du konkrete Erfahrungen mit der Besetzung unterhalb der gewöhnlichen Einstufung hast?
Ich habe einen Magister-Abschluss, wäre also formell "tauglich" für Stellen im E12/E13-Bereich. Faktisch sieht es so aus:
a) es gibt in meinem Berufsfeld vergleichsweise wenige Stellen in dem Bereich
b) ich definiere mich nicht über meinen Abschluss, sondern meine berufliche Praxis
c) ... und bewerbe mich deshalb auf Stellen, die mich inhaltlich interessieren.
Üblicherweise liegen die ausgeschriebenen Positionen im Bereich E9-E11, zwei Mal war auch eine E8 dabei. Meine Einladungsquote zu Vorstellungsgesprächen halte ich für relativ gut, bisher war der Abschluss also nie ein Hindernis.
Ich glaube, wenn man seinen Abschluss nicht vor sich her trägt oder sich im VG als Soziopath aufführt, der absehbar nicht ins Team passt, ist das faktisch kein Problem. Vor allem dann, wenn man auch klar vermitteln kann, dass man weiß, worauf man sich einlässt (also nicht wie manches, was man hier im Forum so liest, a la "... als er hörte, was man verdient, war das Gespräch beendet ...").
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Klar kann das jeder für sich selbst entscheiden. Meine Erfahrung hat aber gezeigt, dass das dann aber sehr schnell zu Frust beim Arbeitnehmer führen kann, weil der Überqualifizierte mehr kann als er auf der Stelle braucht und sich dann eher eingeschränkt fühlt. Danach gibt es drei Möglichkeiten wie es weitergeht:
1. Arbeitnehmer ist unterfordert, resigniert und wird zu Low-Performer.
2. Arbeitnehmer ist unterfordert und möchte seine Stelle gerne interessanter haben, was letztlich zu Konflikten mit den Kollegen und vor allem mit dem Vorgesetzten führt.
3. Arbeitnehmer kündigt nach kurzer Zeit wieder, weil er sich unterfordert fühlt und feststellt, dass er seine Stelle nicht interessanter machen kann (Stichwort: dauerhaft übertragene Tätigkeiten) und kündigt.
DiVO, Danke, für Deine ehrliche Antwort.
Siehst Du denn diese (nichts zu bestreitende allgemeine Gefahr) auch unter meinen Rahmenbedingungen - zumindest der GdB von 100 ist ja bekannt & man sieht an meinem Lebenslauf, dass ich für meine derzeitige Stelle nicht meine formalen Qualifikationen + diversen Zertifikate nutze (die ich für die ausgeschriebene Stelle gutnutzen könnte), sondern (wie ich es auch im Anschreiben formuliert habe), der rote Faden bei der Auswahl meiner Stellen der Aspekt war, meine Fähigkeiten für sinnvolle/gesellschaftlich relevante Ziele & Aufgaben einzusetzen - noch genauer kann ich nicht werden aus Anonymitätsgründen - dass dieser Job zusätzlich eine E9 ist, ist wahrscheinlich nicht erkennbar...
Zusätzlich würde mit der Stelle ein Umzug in ein anderes Bundesland verbunden sein - wobei ich auch hierzu im Anschreiben mitgeteilt habe, dass damit ein Wunsch von mir in Erfüllung gehen würde & dementsprechend - auch kurzfristig -möglich ist.
Mehr kann ich ja an dieser Stelle -sofern ich überhaupt eingeladen werde - nicht tun, als ehrlich die Situation & meine Motivation darstellen & darauf zu hoffen, dass mir geglaubt wird.
Würden bei Dir die genanten Befürchtungen dennoch bestehen bleiben?
Die Befürchtungen würden bei mir weiterhin bestehen.
Weitere Beispiele: Abiturienten, die eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement machen, gehen auch ziemlich schnell nach der Ausbildung wieder und schieben eine weitere Qualifikation nach. Mittelschulabsolventen bleiben dem Betrieb tendenziell länger erhalten und lassen sich innerhalb des Betriebs weiterentwickeln.
55-jähriger Bewerber, der zehn Jahre lang eine Abteilungsleitung innehatte, möchte nun in die zweite Reihe zurücktreten und bewirbt sich auf eine Sachbearbeiterstelle. Nach kurzer Zeit entstanden Probleme, da die Person es nicht (mehr) gewohnt nicht die erste Geige zu spielen, sondern eben Anordnungen von einer anderen zu erhalten und diese umzusetzen.
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OT:
Ein interessantes Urteil. Das ähnlich lautende BAG Urteil finde ich leider nicht.
LAG SH 5 Sa 375 öD/18
Entschädigung nach AGG aufgrund Nichteinhaltung wegen Überqualifizierung
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Mit ein bisschen Googeln findet man da bspw.
Wer für die ausgeschriebene Stelle objektiv überqualifiziert ist, ist kein objektiv geeigneter Bewerber.
In den von DiVo genannten Beispielen kann ich das ja auch nachvollziehen (also bspw. langjährige Führungskraft, die sich auf Assistentenstelle bewirbt).
Aber jemanden, der anstelle eines Bachelors ein Diplom hat (mithin also "nur" 1 1/2 Jahre mehr Zeit an der Uni verbracht), als "überqualifiziert" einzustufen, fände ich schon sehr abwegig. Da kommt es doch auf andere Parameter, also bspw. die folgende berufliche Entwicklung an.
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55-jähriger Bewerber, der zehn Jahre lang eine Abteilungsleitung innehatte, möchte nun in die zweite Reihe zurücktreten und bewirbt sich auf eine Sachbearbeiterstelle. Nach kurzer Zeit entstanden Probleme, da die Person es nicht (mehr) gewohnt nicht die erste Geige zu spielen, sondern eben Anordnungen von einer anderen zu erhalten und diese umzusetzen.
...mmh, aber ist nicht der Unterschied, dass ich bereits seit 3 Jahren eine Stelle inne habe , die sogar unter der ausgeschriebenen E10ner ist -ich also an Abläufen, zur Verfügung stehendes Gehalt gewöhnt bin & zwar nicht wie ein Abiturient, der vielleicht nach 6 Monaten abbricht - und aus den Arbeitszeugnissen ersichtlich ist, dass sehr teamorientiert bin ?
Zudem habe ich auch im Anschluss an das Vorstellungsgespräch des jetzigen Jobs, ein Jobangebot der gleichen Behörde, die E13 war und mir angeboten wurde, abgelehnt, mit dem Hinweis, dass mich bewusst auf die Stelle beworben hätte, da sie mich schlicht inhaltlich interessiert & ich darüber & nicht über den Status Motivation & Zufriedenheit ziehe...
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OT:
Ein interessantes Urteil. Das ähnlich lautende BAG Urteil finde ich leider nicht.
LAG SH 5 Sa 375 öD/18
Entschädigung nach AGG aufgrund Nichteinhaltung wegen Überqualifizierung
Danke, Fragmon - interessant
habe gerade folgendes gefunden:
https://www.rehadat-recht.de/de/benachteiligung/benachteiligungsvorwuerfe-unterschiedliche-diskriminierungstatbestaende/benachteiligung-bei-der-arbeitsplatzsuche-im-bewerbungsverfahren/personalauswahl-oeffentlicher-arbeitgeber/index.html?infobox=/index.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&connectdb=rechtsgrundlagen_detail&referenznr=R/R6391&from=51&anzahl=210&detailCounter=27&suche=index.html?themen=PERSONALAUSWAHL+%C3%96FFENTLICHER+ARBEITGEBER&artrec=urteil
hier wird Klage des Bewerbers abgewiesen - mit der Argumentation, die auch LARS73 verwendet hat - hmm, in diesem Fall sogar ohne Einladung zum Vorstellungsgespräch - bei Ausschreibung FH/Bachelor - aber Dipl. Abschluss :-\ - zur Berufung konnte ich noch nichts finden
Ist das wirklich Ermessen, dh nicht vorhersehbar (bis 3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist) oder existiert (neben den gerichtlichen Entscheidungen) irgendeine Handlungsleitlinie?
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...mmh, aber ist nicht der Unterschied, dass ich bereits seit 3 Jahren eine Stelle inne habe , die sogar unter der ausgeschriebenen E10ner ist -ich also an Abläufen, zur Verfügung stehendes Gehalt gewöhnt bin
Also bist du ja mit deiner bisherigen Stelle, für die du ja auch überqualifiziert bist, unzufrieden. Warum solltest du sonst aktiv nach einer anderen Stelle schauen, dich dort bewerben und sogar einen Umzug in Kauf nehmen?
[/quote]
1. Arbeitnehmer ist unterfordert, resigniert und wird zu Low-Performer.
2. Arbeitnehmer ist unterfordert und möchte seine Stelle gerne interessanter haben, was letztlich zu Konflikten mit den Kollegen und vor allem mit dem Vorgesetzten führt.
3. Arbeitnehmer kündigt nach kurzer Zeit wieder, weil er sich unterfordert fühlt und feststellt, dass er seine Stelle nicht interessanter machen kann (Stichwort: dauerhaft übertragene Tätigkeiten) und kündigt.
[/quote]
Du bist also momentan an Punkt 3. Warum sollte es dir bei der neuen Stelle nach gewisser nicht genauso wieder ergehen?
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Also bist du ja mit deiner bisherigen Stelle, für die du ja auch überqualifiziert bist, unzufrieden. Warum solltest du sonst aktiv nach einer anderen Stelle schauen, dich dort bewerben und sogar einen Umzug in Kauf nehmen?
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3. Arbeitnehmer kündigt nach kurzer Zeit wieder, weil er sich unterfordert fühlt und feststellt, dass er seine Stelle nicht interessanter machen kann (Stichwort: dauerhaft übertragene Tätigkeiten) und kündigt.
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Du bist also momentan an Punkt 3. Warum sollte es dir bei der neuen Stelle nach gewisser nicht genauso wieder ergehen?
[/quote]
Hmm, verstehe, dass man das so sehen könnte.
Meine bisherige Stelle ist in einem Projekt & befristet - momentan in 1 Jahres Abständen. Es ist auch nicht absehbar, dass sich an der Projekt-Struktur etwas ändern wird.
Ich möchte jedoch mit um die 40 Jahre langsam ankommen - in einem Bereich /Stelle, für die ich mich inhaltlich interessiere, von der ich denke, einen guten Job machen zu können & für meine gesundheitlichen Einschränkungen angemessen ist - die unbefristet ist und nicht zuletzt in einer Stadt, die ich sehr liebe.
Dies alles bietet mir die neue Stelle - im Gegensatz zur alten.
Danke übrigens für diese Art von Sparring - auf diese Weise kann ich reflektieren, welche Befürchtungen / Argumente ggf. beim Gegenüber auftauchen!
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Hallo,
Ich hätte DiVos Bedenken nicht. So schlüssig wie Du es hier darlegt, wirst Du es auch im Vorstellungsgespräch darlegen können. Ich würde auch nicht auf einen Superbewerber nur weil er sich vielleicht woanders hin bewerben könnte.
Mach Dir nicht so viele Gedanken. Beschäftigte Dich vor dem Vorstellungsgespräch mit der Behörde und dem Ausschreibungstext.
Du solltest wenn Du über den jetzigen AG sprichst, verdeutlichen, dass Du nicht aus Frust über die Befristungen kündigen willst, sondern mit 40 Jahren auch noch mal eine andere spannenden Aufgabe kennenlernen willst.
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Der Erfolg einer solchen Darlegung setzt natürlich voraus, daß man Bewerbern, die man aufgrund einer Rechtspflicht einladen mußte, überhaupt zuhört und nicht einfach nur dasitzt.
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Wenn du Überqualifiziert bist dann kannst du mehr Geld verlangen. Denn ein Diplom ist Höherbewertet als ein Bachelor
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Wenn du Überqualifiziert bist dann kannst du mehr Geld verlangen. Denn ein Diplom ist Höherbewertet als ein Bachelor
Da spricht ein wahrer Kenner der Materie.
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Der Erfolg einer solchen Darlegung setzt natürlich voraus, daß man Bewerbern, die man aufgrund einer Rechtspflicht einladen mußte, überhaupt zuhört und nicht einfach nur dasitzt.
Ist das nicht ein wenig unprofessionell, mit vorgefassten Meinung und nicht zuhörend herumzusitzen?
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Nein, unprofessionell wäre es, Energie auf Kandidaten zu verschwenden, die nicht wegen ihrer Qualifikation eingeladen worden sind.
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Nein, unprofessionell wäre es, Energie auf Kandidaten zu verschwenden, die nicht wegen ihrer Qualifikation eingeladen worden sind.
Guten Morgen,
unsicher bin ich mir bei der Gleichstellung/Akzeptanz meines Diplom-Titels (formale Voraussetzung / erforderlich Kriterium) der jedoch in einer der geforderten Studienrichtungen ist. Daneben erfülle ich alle Vorteilhaft-Kriterien - was eine recht ungewöhnliche Kombi ist.
Daher denke ich nicht, dass man von insg. nicht erfüllter Qualifikation sprechen kann.
Der Erfolg einer solchen Darlegung setzt natürlich voraus, daß man Bewerbern, die man aufgrund einer Rechtspflicht einladen mußte, überhaupt zuhört und nicht einfach nur dasitzt.
Ich kann ja nur darauf hoffen & mich gut vorbereiten, um - im Falle der Einladung zu Vorstellungsgespräch - meine Motivation für den Wechselwunsch & mein langfristiges Interesse genau an der Stelle darzulegen, wie ich es hier getan habe.
Spid, hast Du einen Ratschlag, was ich darüber hinaus machen kann,bzw. Aspekte /Argumente, die ich ggf. noch nicht bedacht habe?
Darf ich fragen, ob Deine Einschätzung aus selbst erlebter Erfahrungen auf Bewerberseite stammt oder sitzt Du am anderen Ende & wie könnte ich Dich in diesem Falle überzeugen?
Besten Dank!
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Es sind doch zwei Situationen zu unterscheiden: Du wärest ohnehin eingeladen worden oder Du wirst mir aufgezwungen. Im ersteren Falle wäre das alles kein Problem, ich würde lediglich ansprechen, daß die zu besetzende Stelle eigentlich unterhalb der Qualifikationsebenr liegt, aus ihr nie mehr werden wird und ggfs. in dem Bereich auch keine Entwicklungsmöglichkeiten bestehen - und daß ich erwarte, daß nicht nach ein, zwei Jahren das Gemecker losgeht. Im letzteren Fall könntest Du machen, was Du willst - es würde mich nicht interessieren und wir würden Dich nicht einstellen.
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Es sind doch zwei Situationen zu unterscheiden: Du wärest ohnehin eingeladen worden oder Du wirst mir aufgezwungen.[......] Im letzteren Fall könntest Du machen, was Du willst - es würde mich nicht interessieren und wir würden Dich nicht einstellen.
Danke für Deine spontane & direkte Rückmeldung !
Dh aufgezwungen bin ich - wenn ich zwar genügend Voraussetzungen mitbringe, dass man mich nicht vom Vorstellungsgespräch ausschließen kann, aber für die am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist von vornherein klar ,dass diese Voraussetzungen zu wenig/gering ausgeprägt sind, als dass ich im spez Bewerberfeld oder aber grundsätzlich anhand der Ausschreibungskriterien ne Chance habe? Was ist da entscheidend - konkrete andere Bewerbungen - oder die Ausschreibungskriterien?
Allgemein kann ich nachvollziehen, dass der letztere Fall für alle Beteiligten (auch für mich selbst als Bewerber) ein Aufwand ist, den man sich& anderen ersparen kann.
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Aufgezwungen wärest Du, wenn ich nach Durchsicht Deiner Unterlagen Dich nicht eingeladen hätte, es aufgrund anderer Umstände - im öD wäre dies z.B. die Rechtspflicht, nicht offensichtlich ungeeignete Schwerbehinderte einzuladen; bei uns z.B. eine Vereinbarung mit dem Zuwendungsgeber, aus der sich ebenfalls eine Einladung für Schwerbehinderte ergeben kann, aber auch wirre Wünsche des BR oder anderer, denen ich aus taktischen Gründen nicht entgegentreten möchte - aber dennoch zu einem Bewerbungsgespräch kommt.
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Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...
Dann bleibt abwarten.
Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben!
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Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...
Wobei gleichsam interessant wäre, wie sehr Spids persönliche Überzeugungen hier verallgemeinerbar sind. Schwerbehinderte Bewerber völlig empathielos als "aufgezwungen" und quasi "chancenlos" zu werten, ist hoffentlich nicht der Standardfall.
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Wenn ein Bewerber nur eingeladen wird, weil er schwerbehindert ist, halte ich das tatsächlich für eine gängige Praxis.
Mit geeigneten schwerbehinderten Bewerbern wird sicherlich anders verfahren...
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Eben. Genau das habe ich ausgeführt.
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Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...
Wobei gleichsam interessant wäre, wie sehr Spids persönliche Überzeugungen hier verallgemeinerbar sind. Schwerbehinderte Bewerber völlig empathielos als "aufgezwungen" und quasi "chancenlos" zu werten, ist hoffentlich nicht der Standardfall.
Natürlich hoffe ich, dass man mir anders begegnet, dennoch, wie ich bereits schrieb, empfinde ich dies als gutes Sparring - zur Vorbereitung, auf Reaktionen /Argumente, auf die ich vorher ggf nicht gefasst war - im Sinne einer (unbequemen) Konfrontationstherapie.
Ich habe ja nur auf meine persönliche Haltung (&Vorbereitung) Einfluss im ganzen Bewerbungsprozess, dh das ist der einzige Ansatzpunkt.
Und bei der Aufrechterhaltung meiner Hoffnung - das 3 Wochen ohne Reaktion kein schlechtes Zeichen sind.
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Wenn ein Bewerber nur eingeladen wird, weil er schwerbehindert ist, halte ich das tatsächlich für eine gängige Praxis.
O.k., dann fehlt mir das nötige Wissen ... es müssen also auch völlig fachfremde Bewerber eingeladen werden, die keine (mindestens grundlegende) Qualifikation für die Stelle haben, sondern "nur" schwerbehindert sind?
In diesem Fall wären wir natürlich d'accor.
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Inwiefern ließe sich jetzt derlei aus der Ausage von @Texter schließen? Im öD müssen schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, eingeladen werden. Da "nicht offensichtlich ungeeignet" einen nicht mal unbedingt in die Nähe einer Einladung zum Vorstellungsgespräch bringt, sofern man nicht schwerbehindert ist und dies in der Bewerbung angegeben hat, werden einem so Gespräche mit Bewerbern aufgezwungen, die man ohnehin nicht in Erwägung zieht - mit den von @Texter und mir dargestellten Folgen.
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Im öD müssen schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, eingeladen werden.
Das war/ist mir bekannt. Ich war trotzdem davon ausgegangen, dass auch eine gewisse "inhaltliche" Eignung/Qualifikation vorhanden sein muss. Verstehe ich also richtig, dass "Ja, kann am Schreibtisch sitzen" schwerbehinderten Bewerbern faktisch die Einladung bspw. zu IT-Jobs bahnt, auch wenn sie dafür beruflich nicht qualifiziert wären?
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Nein. Das hat aber außer Dir aber auch niemand behauptet oder auch nur angedeutet.
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Verstehe ich also richtig, dass "Ja, kann am Schreibtisch sitzen" schwerbehinderten Bewerbern faktisch die Einladung bspw. zu IT-Jobs bahnt, auch wenn sie dafür beruflich nicht qualifiziert wären?
Der schwerbehinderte Metzger, der sich auf eine Stelle als Amtsarzt bewirbt, ist offensichtlich ungeeignet und muss natürlich nicht eingeladen werden.
Wenn er sich als Chirurg bewirbt, muss man wiederum abwägen ;D
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Aber jemanden, der anstelle eines Bachelors ein Diplom hat (mithin also "nur" 1 1/2 Jahre mehr Zeit an der Uni verbracht), als "überqualifiziert" einzustufen, fände ich schon sehr abwegig. Da kommt es doch auf andere Parameter, also bspw. die folgende berufliche Entwicklung an.
Richtig, habe aber auch mal einen Promovierten mit 10-15 Jahre Berufserfahrung gesehen, der sich auf ner E11er Stelle beworben hat.
Er wäre auch genommen worden, hat aber was anderes vorgezogen.
Also alles eine Frage der Eigendarstellung und Darlegung der Motivation
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So, es gibt erfreuliche Neuigkeiten: Ich wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen! Ich freue mich sehr! ;D
Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr mir noch einmal Eure Erfahrungen zu folgendem schildern könntet:
Zusätzlich stand im Schreiben der Hinweis, dass ich mich an die Schwerbehindertenvertretung wenden könne. Nun überlege ich, welche Aspekte ich besprechen könnte. Die, die für mich interessant wären sind mMn aus Datenschutzgründen unzulässig - in die Richtung : wie viele Bewerber + andere schwerbehinderte Bewerber + Einschätzung, ob der hohe Grad des GdBs problematisch sein könnte/bzw so gesehen wird für die Ausübung der spez. Stelle...
Gibt es andere Aspekte, die Sinn machen vorab zu besprechen - die mir gerade vor Aufregung nicht einfallen?
Weiterhin ist mir wichtig, nicht aufgrund der Schwerbehinderten-Eigenschaft eingestellt zu werden, sondern aufgrund meiner Qualifikation. Wird gegenteiliges vermittelt, sollte ich im Vorfeld den Kontakt suchen? Unterliegt dieser der Verschwiegenheit oder wird der Kontakt öffentlich?
Besten Dank & Grüße
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Hallo,
Ich würde den SBV auf jeden Fall dann kontaktieren, wenn du im Gespräch oder später am Arbeitsplatz besondere Vorkehrungen oder Arbeitsplatzausstattung brauchst. Der GDB allein sagt doch noch nichts aus. Ein Aspergerautist ohne Ausweis könnte eine viel größere Einschränkungen haben als jemand mit einem GdB von 100.
Ich selbst habe meinen Schwerbehinderung ohne GDB-Angabe in der Bewerbung angegeben, aber den SBV nicht im Vorfeld kontaktiert. In den meisten Fällen wurde ich aber auch nicht darauf hingewiesen, dass ich Kontakt aufnehmen kann. Ich habe erst sehr spät erfahren, dass man sb Bewerber eigentlich die Kontakt Möglichkeit benennen muss.
Der Kontakt zur SBV im Vorfeld würde im Auswahlgremium vermutlich bekannt. Der erfolgte oder auch nicht erfolgte Kontakt hat aber vermutlich keinerlei Auswirkung auf die Entscheidung, ob man Dich nimmt oder nicht.
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Manche Behörden gewähren sb. Bewerbern eine Zeitverlängerung. Sofern du Hilfsmittel oder eine Hilfsperson benötigst wäre das auch über die SBV zu kommunizieren.
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Dem schließe ich mich an, den SBV sollest du nur dann kontaktieren wenn du Hilfsmittel benötigst. Ansonsten hast du ja die Ambition dich mit deinen persönlichen Qualitäten durchzusetzen.
Ich wünsche dir viel Erfolg 8)
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@ clarion @ sr4711 @Mond6
Vielen herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen & Wünsche!
Ich hatte beschlossen, mich selbst nicht zu melden, da ich keine Hilfsmittel/Assistenzen/Umbauten benötige, jedoch hat sich die Schwerbehindertenvertretung kurz nach Bestätigung des Termins, selbst bei mir gemeldet - kannte ich bisher in dieser Form nicht.
Ich habe das oben genannte gesagt und bin nun gespannt, wie das Vorstellungsgespräch verläuft...
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Ich finde, dass ist ein gutes Zeichen. Die Dienststelle hat Dir Gelegenheit zur Kontaktaufnahme gegeben und der Vertreter scheint engagiert zu sein. Viel Glück beim Gespräch.