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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: waverace am 26.02.2020 09:55

Titel: Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: waverace am 26.02.2020 09:55
Guten Morgen zusammen,

folgende Frage beschäftigt eine Kollegin von mir:

Sie besucht momentan den Angestelltenlehrgang 2 und wird diesen im Herbst beenden.

Sie ist momentan in der EG8, Stufe 4, eingruppiert und erhält jedoch eine Zulage für eine Stelle nach EG9b (seit dem 01.05.2019)

Ab dem 01.08.2020 wird sie die nächste Stufe der EG8 errreicht haben, die Stufe 5.

Meine Frage: Wird sie nach dem Lehrgang in der EG9b Stufe 5 eingruppiert sein und wenn ja, welches Entgelt erhält sie dann? Die Vormerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 ist etwas irritierend. Erhält Sie das Entgelt nach EG9b Stufe 5 oder nach EG9b Stufe 4?

Vielen Dank vorab!!

Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 26.02.2020 09:57
Sie wird in E9b/5 eingruppiert sein, aber zunächst das Entgelt der E9b/4 erhalten.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: renol2292 am 02.03.2020 12:23
Hallo,

ich beende im Juni diesen Jahres den Angestelltenlehrgang 2.

Mir wurde jetzt eine 9b Stelle angeboten, die ich zum 01.04. oder 01.05. bekleiden könnte.

Derzeit bin ich in EG 6/3 eingruppiert und werde ab dem 01.06. in die Entgeltstufe 4 aufsteigen.

Mit bestandener Prüfung erfülle ich die Voraussetzungen für die Entgeltgruppe 9b, würde ich somit ab Juni 2020 in die EG 9b/4 höhergruppiert?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 12:29
Ja.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Schwabe am 02.03.2020 14:14
Da deine Höhergruppierung aber vor dem Stufenaufstieg erfolgt, wird es eine 9b/3.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 14:18
Gem. Sachverhaltsschilderung erfolgt die Höhergruppierung im Juni, mithin also nach dem Stufenaufstieg.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: renol2292 am 03.03.2020 19:38
Das wäre meine nächste Frage:

Eine Höhergruppierung vor meinem Stufenaufstieg wäre ohne die bestandene Prüfung doch garnicht möglich oder?

Ich erfülle ja erst ab Juni die Voraussetzung für eine 9b Stelle.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 03.03.2020 19:46
Ja. Maßgeblich dafür sind aber nicht irgendwelche Voraussetzungen für eine E9b-Stelle, sondern die Voraussetzungen für die Eingruppierung.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: renol2292 am 12.03.2020 15:07
Eingruppierungsvoraussetzungen sind ja:

Entgeltgruppe 9b
1.    Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2.    Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.

Punkt 1 hätte ich dann ja erst nach bestandener Prüfung erfüllt? Richtig?
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Kaiser80 am 12.03.2020 15:16
Nein und Nein.

Du hast dann weder einen Hochschulabschluss noch bist du sonstiger Beschäftigter
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: renol2292 am 13.03.2020 08:52
Okay, dann gilt für mich Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA) unter Nr. 7 Ausbildungs- und Prüfungspflicht .

(2) 1Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste
Prüfung abzulegen. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b
bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen.
3Satz 1 und 2 gelten nur für auf
der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierungen.


Wann würde denn meine Höhergruppierung dann stattfinden?

Rückwirkend zum 01.05. (Beginn der neuen Tätigkeit) [von EG6/3 nach EG9b/3] oder ab der bestandenen Prüfung [von EG6/4 nach EG9b/4]?

Möchte jetzt ungern die drei Jahre in Stufe 3 wegen einem Monat verlieren...
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 09:34
Die Frage ist doch bereits beantwortet worden.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: renol2292 am 13.03.2020 10:53
Die Frage ist doch bereits beantwortet worden.

Mit deiner Antwort auf folgende Frage:

Das wäre meine nächste Frage:

Eine Höhergruppierung vor meinem Stufenaufstieg wäre ohne die bestandene Prüfung doch garnicht möglich oder?

Ich erfülle ja erst ab Juni die Voraussetzung für eine 9b Stelle.

Ja. Maßgeblich dafür sind aber nicht irgendwelche Voraussetzungen für eine E9b-Stelle, sondern die Voraussetzungen für die Eingruppierung.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 10:58
Genau.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: renol2292 am 17.03.2020 09:05
Danke  :)
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Deli1989 am 06.04.2020 13:25
Hallo,

ich habe zu dem Thema auch eine Frage.

Ich beende im Septemer 2020 den AGL II.

Bin zur Zeit in EG 8 Stufe 4 eingruppiert. Mein Stufenanstieg in Stufe 5 ist für den 01.12.2020 vorgesehen.

Nun sitze ich seit 04/2019 auf einer EG9b.

Verstehe ich es richtig, dass ich nach dem Lehrgang rückwirkend ab dem 01.04.2019 in EG9b Stufe 4 eingruppiert werde und mein "neuer" Stufenanstieg für den 01.04.2023 vorgesehen ist?

LG

Deli
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 13:27
Nein, höhergruppiert wirst Du mit Bestehen der Prüfung. Die Stufenlaufzeit rechnet von diesem Moment an. Das Entgelt bestimmt sich jedoch nach dem Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs auf die Zulage.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Deli1989 am 06.04.2020 13:52
Danke!

Also werde ich voraussichtlich (wenn die Prüfungen wie geplant stattfinden) zum 01.09.2020 in EG9b Stufe 4 eingruppiert und die Stufe läuft dann bis 01.09.2024?
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 14:07
Wenn die Prüfung am 01.09.2020 bestanden sein wird, ist das zutreffend. Wenn das am 04.09. oder 23.09. der Fall sein wird, wirst Du am 04.09. oder am 23.09. höhergruppiert und zu diesem Zeitpunkt beginnt die Stufenlaufzeit.
Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Deli1989 am 06.04.2020 14:25
okay super danke!

Sollte sich die Prüfung auf Grund der aktuellen Situation bzgl. Corona verschieben und erst nach meinem Stufenanstieg im Dezember 2020 stattfinden dann würde ich in EG9b Stufe 5 eingruppiert aber nur Entgelt nach EG9b Stufe 4 erhalten?

Titel: Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Eingruppierung nach erfolgreichen Abschluss
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 14:31
Zunächst ja.