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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Oberhausen1989 am 26.02.2020 12:34

Titel: Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: Oberhausen1989 am 26.02.2020 12:34
Hallo,

meine Amtsleitung versucht mich erneut - wie bereits vor ca. einem Jahr - für ca. 6 Wochen ins Wahlamt aufgrund der kommenden Kommunalwahl zu schicken. Mir stellt sich nun die Frage, kann er dies einfach so?

Ich möchte aus diversen dienstlichen (Arbeit bleibt in der Höchstzeit des Jahres liegen) persönlichen Gründen (viel weiterer Fahrtweg, Parkkosten, längere Arbeitszeiten, Prüfungsvorbereitung für den Abschluss im VL II steht zeitgleich an) dort nicht eingesetzt werden. Diese werden aber schlichtweg ignoriert.

Bisher habe ich nichts schriftliches Erhalten - ich soll einfach ab Datum X dort meinen Dienst wahrnehmen.

Ist dies alles vom Direktionsrecht des AG abgedeckt? Der PR teilte mir nur mit, dass so kurze Einsatzzeiten vom PR nicht diskutiert werden.

Letztes Jahr hat sich kurzfristig doch noch ein anderer MA freiwillig gemeldet.

Gruß,
Oberhausen1989

Titel: Antw:Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: Spid am 26.02.2020 12:55
§4 Abs. 1 TVÖD macht das für den AG problemlos möglich.
Titel: Antw:Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: Kat am 27.02.2020 09:58
Auch wenn damit ein WEchsel des Arbeitsortes verbunden ist?
Titel: Antw:Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: Spid am 27.02.2020 10:03
Ja.
Titel: Antw:Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: BAT am 27.02.2020 10:17
Zur Einnordung des AG empfiehlt sich des Öfteren ein Bildungsurlaub oder eine Krankschreibung zur richtigen Zeit.
Titel: Antw:Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: Spid am 27.02.2020 10:23
Zur Einnordung der AN empfiehlt es sich dann, sich dessen zu entledigen.
Titel: Antw:Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: MrRossi am 27.02.2020 15:17
Ruhig auf den billigen Plätzen, wir sind hier im ÖD.   ;D
Titel: Antw:Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich
Beitrag von: sr4711 am 27.02.2020 16:24
Auch wenn damit ein WEchsel des Arbeitsortes verbunden ist?

Das dürfte dann eine Abordnung sein, sodass ggf. Trennungsgeld zusteht.

Unbedingt schriftlich anordnen lassen.

Parkkosten sind bislang lediglich entfallen. Das ist dein Privatvergnügen. Über ÖPNV nachdenken, ggf. Jobticket günstiger?

Längere Arbeitszeiten sollten, sofern nicht innerhalb eines Arbeitszeitkontos abfeierbar, angeordnet und entsprechend vergütet werden. Sonst gehst du nach der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit einfach heim.

Ist die Teilnahme am VL 2 vom AG angeordnet?