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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Tanzo am 27.02.2020 19:25

Titel: B6 vs AT A16
Beitrag von: Tanzo am 27.02.2020 19:25
Hallo, auf der Stellensuche bin ich über folgende Anzeige gestolpert.
Nun frage ich mich, welches Angebot wohl besser ist: AT A16 oder B6.
Welche Verhandlungsspanne hat denn AT A16 hier?

Wir suchen für die Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung am Dienstort Bonn oder Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Unterabteilungsleiterin / einen Unterabteilungsleiter
der Unterabteilung 21 Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen .

bei Beamtinnen bzw. Beamten ist eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsordnung und bei Tarifbeschäftigten - je nach Qualifikation - eine entsprechende Eingruppierung (bis AT A16) möglich,
Titel: Antw:B6 vs AT A16
Beitrag von: Spid am 27.02.2020 19:35
Welches kognitive Problem hindert Dich am Vergleich von A16 und B6?
Titel: Antw:B6 vs AT A16
Beitrag von: Lars73 am 27.02.2020 19:59
Die Ausschreibung ist eine Frechheit. Das analoge Angebot sollte AT B6 sein. Beim BMI findet man alle nötigen Informationen zu den aussertariflichen Verträgen.
Wobei auf der Basis was du auf der Seite hier vor einiger Zeiz zu deiner aktuellen Position geschrieben hast dürfte die Chance auf eine Position als UAL in einem Bundesministerium quasi null sein.
Titel: Antw:B6 vs AT A16
Beitrag von: nichts_tun am 27.02.2020 22:56
Merkwürdige Angabe, laut Organigramm des BMG sind dem UAL 21 7 Referate unterstellt. Ich halte die AT A 16 eher als "Einstiegsgehalt", welches bis zur B 6 steigen kann. Dafür spricht, dass gerade Beamte übernommen werden können, die bereits nach der B 6 besoldet werden.

Allerdings ist dies alles Kristallkugel schauen, ggf. nachfragen, sofern man sich bewerben möchte.
Titel: Antw:B6 vs AT A16
Beitrag von: 2strong am 27.02.2020 23:56
Die Ausschreibung ist eine Frechheit. Das analoge Angebot sollte AT B6 sein.
Es wird sich auch um ein Versehen handeln.
Titel: Antw:B6 vs AT A16
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:45
Weil das Entgelt der genannten Besoldungsgruppe entspricht.
Titel: Antw:B6 vs AT A16
Beitrag von: Gustl am 28.02.2020 12:05
Die Ausschreibung ist eine Frechheit. Das analoge Angebot sollte AT B6 sein.
Es wird sich auch um ein Versehen handeln.

...das heute morgen um 9:31 im Ausschreibungstext korrigiert wurde  :)

Zitat
eine entsprechende Eingruppierung (bis AT B 6) möglich
Titel: Antw:B6 vs AT A16
Beitrag von: 2strong am 29.02.2020 16:48
Und man bedankt sich unbekannterweise bei den aufmerksamen Rezipienten.