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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: dwein am 28.02.2020 13:02
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Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage in die Runde:
In welcher EG ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eingruppiert? Die Voraussetzung für die Ausbildung ist Techniker, Meister oder Ingenieur. In Ausnahemfällen kann auch eine "meisterähnliche Tätigkeit" anerkannt werden und dann eine Ausnahmegenehmigung der Unfallkasse erteilt werden (wie auch bei mir der Fall).
Danke schonmal vorab für die Infos.
Gruß
dwein
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Auch FAS sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigket eingruppiert.
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Ja, aber welche EG. Die Aufgaben der SIFA sind ja klar definiert. Dies soll eine Art Umfrage sein...
Gruß
dwein
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BAG 4 AZR 379/15 vom 25.01.2017
Danach sind sie in Teil II 22. 1 eingruppiert. Sollten also EG10-EG13 sein, je nach tatsächlicher auszuübendender Tätigkeit
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BAG 4 AZR 379/15 vom 25.01.2017
Danach sind sie in Teil II 22. 1 eingruppiert. Sollten also EG10-EG13 sein, je nach tatsächlicher auszuübendender Tätigkeit
Und wenn der Arbeitsvorgang FaSi nur 40 % der Gesamttätigkeiten ausmacht?
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BAG 4 AZR 379/15 vom 25.01.2017
Danach sind sie in Teil II 22. 1 eingruppiert. Sollten also EG10-EG13 sein, je nach tatsächlicher auszuübendender Tätigkeit
Nein, das ist dem Urteil nicht zu entnehmen. Das BAG hat lediglich Teil II ausdrücklich bejaht. Ob ein ingenieursmäßiger Zuschnitt vorlag, konnte aufgrund der mangelnden Feststellungen der Tatsachengerichte zur auszuübenden Tätigkeit nicht beurteilt werden.
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Bei uns im TVV sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der EG 11 eingruppiert
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Ganz sicher nicht. Ich würde aber nicht ausschließen, daß sie so bezahlt werden.
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Also bei uns gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in der E8.
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Bei uns gibt's grad strahlenden Sonnenschein und +4 Grad.