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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: uwe am 02.03.2020 11:58

Titel: Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: uwe am 02.03.2020 11:58
Hallo,

kann mir jemand sagen, wo ich Informationen zu der Entgeltgruppe N TVöD VKA finde?

Grüße
uwe
Titel: Antw:Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: Lars73 am 02.03.2020 12:04
Es gibt keine Entgeltgruppe N im TVöD (VKA).

Es gibt einen TV-N für den bereich Nahverkehr. Die Informationen dazu finden sich im jeweiligen regional gültigen Tarifvertrag.

Wenn das nicht gemeint ist etwas mehr zum Hintergrund der Frage schreiben. Wer spricht von der Entgeltgruppe N etc.
Titel: Antw:Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 12:11
Die Entgeltgruppe N ergibt sich aus Teil B Abschnitt XXII der EGO. Sie hat die Tabellenwerte gem. §58 Nr. 2 BT-V, abweichende Stufenlaufzeiten ergeben sich aus §58 Nr. 3 BT-V.
Titel: Antw:Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: Lars73 am 02.03.2020 12:13
@Spid
Danke. War mir noch nie untergekommen.
Titel: Antw:Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 12:19
Ja, die TVP haben da mal wieder - ohne Not! - eine abenteuerliche Sonderregelung vereinbart...
Titel: Antw:Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: uwe am 02.03.2020 13:05
Vielen Dank für die Antworten.
Titel: Antw:Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: Kaiser80 am 02.03.2020 13:21
Die Entgeltgruppe N ergibt sich aus Teil B Abschnitt XXII der EGO. Sie hat die Tabellenwerte gem. §58 Nr. 2 BT-V, abweichende Stufenlaufzeiten ergeben sich aus §58 Nr. 3 BT-V.
Respekt, war auch mir unbekannt.
Titel: Antw:Entgeltgruppe N TVöD VKA
Beitrag von: BATKFMaui am 02.03.2020 13:35
Die Entgeltgruppe N ergibt sich aus Teil B Abschnitt XXII der EGO. Sie hat die Tabellenwerte gem. §58 Nr. 2 BT-V, abweichende Stufenlaufzeiten ergeben sich aus §58 Nr. 3 BT-V.
Respekt, war auch mir unbekannt.

U.A. aus diesen Gründen, ist spid unersetzbar. Vielen Dank für Ihren "nimmermüden" Einsatz!
Grüße!