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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hilfe gesucht am 04.03.2020 11:15

Titel: Eingruppierungsüberprüfung + neue Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Hilfe gesucht am 04.03.2020 11:15
Hallo liebe Runde,

nachdem meine Tätigkeitsbeschreibung aus dem Jahr 2009 stammt und damals noch andere vertragliche Grundlagen galten, auf die meine Arbeiten beruhten, möchte ich meine Eingruppierung überprüfen lassen sowie meine Tätigkeitsbeschreibung aktualisieren. Ich weiß, ich habe schon gelesen, dass dies der AG automatisch macht, aber dem ist eben hier nicht so. Auch ein Antrag muss nicht gestellt werden, so wie ich gelesen habe, aber hier läuft es doch eben anders.

Ich weiß nicht, ob ihr mir helfen könnt, aber wie würdet ihr die Tätigkeit "Prüfung + Bearbeitung + Reklamation von Rechnungen und Vertragsstrafen" von der Entgeltstufe her eingruppieren. Zu 90% führe ich diese Tätigkeit aus. Jährlich reden wir hier über einen Betrag von ca. 2 Mio. Euro. Dazu benötige ich umfangreiche und sehr tief reichende Kenntnisse des gesamten Vertragswerkes, auf das diese Rechnungen beruhen. Ich kommuniziere sehr viel mit Partnerfirmen, Rechtsanwaltskanzleien, allen Ministerien und Behörden. Meine Tätigkeiten erfordern selbständiges Arbeiten und ich habe eine hohe finanzielle Verantwortung. Weiterhin benötige ich gründliche und umfassende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen.

Würde sich die Eingruppierung ändern, wenn wir über eine jährliche Summe von ca. 12 Mio. Euro reden?

Danke für eure Beiträge
Titel: Antw:Eingruppierungsüberprüfung + neue Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Isie am 06.03.2020 08:15
Maßgebend für die Eingruppierung ist die auszuübende - nicht die ausgeübte - Tätigkeit, die unter die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung subsumiert werden muss. Die Änderung der vertraglichen Grundlagen, die du bei deiner Tätigkeit anwenden musst, spielt vermutlich keine Rolle, außer wenn sich die auszuübende Tätigkeit dadurch eingruppierungsrelevant geändert hat.