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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julianne am 04.03.2020 17:56

Titel: Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Beitrag von: Julianne am 04.03.2020 17:56
Wenn umorganisiert wird, und ich mir intern eine neue Stelle suchen müsste - können die mich dann auf eine niedriger eingestufte Stelle setzen oder müssen sie mir eine Stelle meiner Entgeltgruppe anbieten?
Titel: Antw:Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Beitrag von: Spid am 04.03.2020 17:58
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit. Ohne Dein Einverständnis darf Dir keine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen werden, die zu einer anderen Eingruppierung als der bisherigen führt.
Titel: Antw:Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Beitrag von: Kat am 05.03.2020 07:11
Außer mit Änderungskündigung. Wird aber wohl eher selten gemacht, eher setzt man jemanden auf eine niedriger eingruppierte Stelle und zahlt zu viel.
Titel: Antw:Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Beitrag von: Spid am 05.03.2020 07:14
Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.
Titel: Antw:Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Beitrag von: Julianne am 06.03.2020 07:44
Danke schön. Das ist auf jeden Fall gut zu wissen  :D
Titel: Antw:Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Beitrag von: Kat am 06.03.2020 08:13
Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.

Logisch. Nur macht man das nicht, ist man draußen. Und das will ja auch nicht jeder.
Titel: Antw:Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 08:21
Nö, ist man nicht. Die Änderungskündigung hat die gleichen hohen Hürden wie eine normale Kündigung. Einfach Kündigungsschutzklage einreichen und fertig.