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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julianne am 04.03.2020 17:56
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Wenn umorganisiert wird, und ich mir intern eine neue Stelle suchen müsste - können die mich dann auf eine niedriger eingestufte Stelle setzen oder müssen sie mir eine Stelle meiner Entgeltgruppe anbieten?
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Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit. Ohne Dein Einverständnis darf Dir keine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen werden, die zu einer anderen Eingruppierung als der bisherigen führt.
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Außer mit Änderungskündigung. Wird aber wohl eher selten gemacht, eher setzt man jemanden auf eine niedriger eingruppierte Stelle und zahlt zu viel.
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Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.
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Danke schön. Das ist auf jeden Fall gut zu wissen :D
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Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.
Logisch. Nur macht man das nicht, ist man draußen. Und das will ja auch nicht jeder.
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Nö, ist man nicht. Die Änderungskündigung hat die gleichen hohen Hürden wie eine normale Kündigung. Einfach Kündigungsschutzklage einreichen und fertig.