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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 05.03.2020 11:57

Titel: Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Ole am 05.03.2020 11:57
Hallo,

wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden..  :-\
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Skedee Wedee am 05.03.2020 12:09
2016... unbeachtlich. Es lag schließlich eine Eingruppierung hinsichtlich der dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten vor und ein Antrag konnte grundsätzlich nur 2017 gestellt werden.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: superbraz am 06.03.2020 08:01
Hallo,

wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden..  :-\

wenn ich einen Antrag stelle, egal ob der nun rechtmäßig in 2017 gestellt wurde, oder nicht,
dann gehe ich dem doch nach!? spätestens nach 3 monaten würde ich im personalbüro stehen und fragen, wie es aussieht und dann alle 4 wochen!
wie kann man denn fast 4 JAHRE darauf warten!?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: MrRossi am 06.03.2020 08:11
Hallo,

wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden..  :-\

Einfach in die Tonne damit. Im besten Fall in die Papiersammeltonne, nach vorherigem shreddern.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 06.03.2020 12:11
Hallo,

wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden..  :-\
Ist der AN denn noch da oder schon weitergezogen?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 12:14
Da ein unbeachtlicher „Antrag“ nicht mal der Kenntnisnahme geschweige denn eines Handelns des AG bedarf, sehe ich nicht, warum der AG seine bislang schlüssige und korrekte Verhaltensweise ändern sollte.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 06.03.2020 12:15
Hallo,

wie ist mit einem Antrag auf Höhergruppierung aus dem Jahr 2016 umzugehen? Seitens des Arbeitgebers- und Arbeitnehmers ist seit dem Antrag nichts passiert. Der wurde durch Zufall jetzt wieder gefunden..  :-\

Einfach in die Tonne damit. Im besten Fall in die Papiersammeltonne, nach vorherigem shreddern.

Wenn vertrauliche Daten drinstehen in einen dieser hübschen, silbernen Container, bei uns von der Firma Reißwolf. Scheint ja kein Interesse mehr dran bestanden zu haben ...