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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mariposa am 05.03.2020 20:12
		
			
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				Guten Abend,
 Kann mir jemand sagen ob man einen neuen Arbeitsvertrag Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?
 Danke
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				Nach § 11 Abs. 1 TVöD reicht ein Antrag durch den Beschäftigten aus, der vermutlich durch ein einfaches Schreiben durch den AG ("Ich stimme der beantragten Teilzeitbeschäftigung zu") beantwortet wird.