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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mariposa am 05.03.2020 20:12

Titel: Teilzeit nach Elternzeit
Beitrag von: Mariposa am 05.03.2020 20:12
Guten Abend,
Kann mir jemand sagen ob man einen neuen Arbeitsvertrag Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?
Danke
Titel: Antw:Teilzeit nach Elternzeit
Beitrag von: Texter am 06.03.2020 07:01
Nach § 11 Abs. 1 TVöD reicht ein Antrag durch den Beschäftigten aus, der vermutlich durch ein einfaches Schreiben durch den AG ("Ich stimme der beantragten Teilzeitbeschäftigung zu") beantwortet wird.