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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: F1s1 am 06.03.2020 09:47

Titel: [TV-H] Verständnisfrage EG / TKB
Beitrag von: F1s1 am 06.03.2020 09:47
Nochmal eine Verständnisfrage:

Wenn ein Mitarbeiter Tätigkeiten übertragen bekommt die EG12 sind.
Und er soll nach EG12 FG2. In den Hinweisen vom Land Hessen steht bei EG12 FG2

"Beschäftigte in der Informations und Kommunikationstechnik (IKT) Teil II Abschnitt 11 2. Strang
Grundeingruppierung ≥ EG 10 + 1/2 besondere Leistung"

Wird seine TKB dann auf jeden Fall EG12 beinhalten müssen oder würde der AG diese auch nach EG10 erstellen  können und ihn dann auf grund 1/2 besonderer Leistung nach EG12 bezahlen können ? Oder muss in dem TKB Dokument 12 stehen

Danke
Titel: Antw:[TV-H] Verständnisfrage EG / TKB
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 09:53
Weder die Hinweise des Landes Hessen noch irgendwelche „TKB-Dokumente“ haben tarifliche Relevanz.
Titel: Antw:[TV-H] Verständnisfrage EG / TKB
Beitrag von: Isie am 10.03.2020 08:42
Die Tätigkeitsbeschreibung beschreibt die auszuübende Tätigkeit. Wenn die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 12 entspricht, sollte dies meiner Meinung nach aus der Tätigkeitsbeschreibung hervorgehen.
Titel: Antw:[TV-H] Verständnisfrage EG / TKB
Beitrag von: F1s1 am 10.03.2020 10:09
Dankeschön