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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Stellenbewerter am 08.03.2020 00:56

Titel: Stellenbewertung
Beitrag von: Stellenbewerter am 08.03.2020 00:56
Guten Abend,

mittlerweile bin ich seit ca. zwei Jahren im öffentlichen Dienst als Beschäftigter tätig. Bislang hatte ich keine Stellenbeschreibung. Diese soll ich nun erstellen. Leider finde ich relativ wenig Hinweise dazu, was dort am besten wie formuliert werden sollte, damit die Wertigkeit der Tätigkeiten auch entsprechend zur Geltung kommt.

Gibt es dazu allgemeine Tipps bzw. Vorlagen von bestehenden Stellenbeschreibungen? Bei mir geht es auch um keine allzu übliche Stelle, bei der ich mir eine Vorlage zur Hilfe nehmen könnte. Meine Stelle trägt die Bezeichnung: Digitalisierungsbeauftragter

Ich bin für jeden Tipp dankbar.  :)

Viele Grüße

Stellenbewerter
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 08.03.2020 06:59
Beschreibe schlicht Deine auszuübende Tätigkeit. Wozu soll es da Vorlagen geben?
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: WasDennNun am 08.03.2020 08:17
Und wenn du deine auszuübenden Tätigkeiten in zusammenhängende Arbeitsvorgänge inkl. Zeitanteile beschreibst, dann ist alles Palletti.

Wie wäre es mit:
Unterstützung der Abteilung bei der Durchführung von Digitalisierungsmassnahmen. Zeitanteil: 55%
(dann interessiert es nicht mehr was du sonst noch so machst.)   8)
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 08.03.2020 08:24
Das bringt ihm dann eine E9a ein...
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: WasDennNun am 08.03.2020 12:28
Alternativ könnte es ja auch sein:
Planung und Umsetzung der notwendigen Digitalisierungsmassnahmen innerhalb die Abteilungen.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 08.03.2020 12:33
Ich sehe nur nicht, warum der TE überhaupt Arbeitsvorgänge bilden sollte. Das wird in der weit weit überwiegenden Zahl der Fälle außerhalb seiner Fähigkeiten liegen. Ich hatte ja schon an anderer Stelle geschildert:
Idealerweise ist es doch so: der AG legt fest, was seine Mitarbeiter alles für ihn tun sollen. Dann strukturiert das jemand und schnürt Arbeitspakete, verteilt das auf Organisationseinheiten und schließlich auf einzelne Stellen. Die auszuübende Tätigkeit für jede Stelle wird beschrieben. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet zusammen mit jemandem, der mit der Tätigkeit vertraut ist, eine Rechtsmeinung dazu, welche Arbeitsvorgänge vorliegen. Jemand, der mit der Tätigkeit vertraut ist, listet auf, welche Rechtsvorschriften usw. jeweils dafür benötigt werden. Zudem legt er die bestehenden Ermessensspielräume dar. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet daraus die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Arbeitsvorgänge sowie der Tätigkeit insgesamt.

Also soll er doch einfach niederschreiben, was er zu tun hat.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Stellenbewerter am 09.03.2020 11:39
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Das hilft mir schon weiter.

Grundsätzlich habt Ihr natürlich recht. Es geht doch nur darum, dass ich als Laie überhaupt nicht weiß, wie die Arbeitsvorgänge formuliert werden müssen. Je nach Formulierung könnte sich aus derselben Tätigkeit ja eine andere Wertigkeit lesen lassen, die dann die Stellenbewertung beeinflusst. Daher möchte ich die Tätigkeiten ja so adäquat beschreiben, wie sie sind.

Deshalb stehe ich momentan immer noch etwas ratlos da. Interne Hilfe ist auch nicht in Sicht.

Viele Grüße

Stellenbewerter
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Texter am 09.03.2020 11:41
Spid hat doch gesagt, was du tun sollst:

Also soll er doch einfach niederschreiben, was er zu tun hat.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2020 12:45

Das dürfte ja auch nicht falsch sein, da steht dann ja schon alles drin was er tut.
Planung und Umsetzung der notwendigen Digitalisierungsmassnahmen innerhalb die Abteilungen.
vielleicht noch gewürzt mit Validierung und Optimierung bestehender und schon durchgeführter Digitalisierungsmassnahmen
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Texter am 09.03.2020 13:45
Meiner Ansicht nach ist das nicht genau genug. Das kann doch alles und nichts sein.

Bei vielen gehört das Erstellen eines ausfüllbaren Formulars vermutlich schon zur Digitalisierung, was vermutlich "nur" eine schwierige Tätigkeit ist.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: WasDennNun am 09.03.2020 14:24
Meiner Ansicht nach ist das nicht genau genug. Das kann doch alles und nichts sein.

Bei vielen gehört das Erstellen eines ausfüllbaren Formulars vermutlich schon zur Digitalisierung, was vermutlich "nur" eine schwierige Tätigkeit ist.
Wieso? Dass sind unter Umständen schon 3-4 AVs, je nach Verzahnungsgrad.
Und wenn man will, kann man darin E13 Tätigkeiten sehen.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: superbraz am 09.03.2020 15:00
Meiner Ansicht nach ist das nicht genau genug. Das kann doch alles und nichts sein.

Bei vielen gehört das Erstellen eines ausfüllbaren Formulars vermutlich schon zur Digitalisierung, was vermutlich "nur" eine schwierige Tätigkeit ist.
Wieso? Dass sind unter Umständen schon 3-4 AVs, je nach Verzahnungsgrad.
Und wenn man will, kann man darin E13 Tätigkeiten sehen.

wenn du darin eine E13 siehst, dann erklär mir mal bitte, wie und wo! :D
da muss ich gleich nochmal angreifen hier ^^
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 15:14
„Digitalisierungsbeauftragter“ ist doch nur ein wertloser Wortcontainer, der von „Entwicklung der Digitalisierungsstrategie der Dienststelle, Beauftragung von Projektteams und Dienstleistern zur Umsetzung, Steuerung der Digitalisierungsvorhaben, Zieldefinitionen“ bis hin zu „Digitalisierung von Formularen und deren Bereitstellung auf der Website“ alles sein kann - also alles von E14/15 bis E4.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Stellenbewerter am 09.03.2020 18:02
Bei mir dreht es sich eher in die erste Richtung, also „Entwicklung der Digitalisierungsstrategie der Dienststelle, Beauftragung von Projektteams und Dienstleistern zur Umsetzung, Steuerung der Digitalisierungsvorhaben, Zieldefinitionen“. Das ist aber auch schon so grob alles. Das reicht doch nicht für die Formulierung in der Stellenbeschreibung – oder doch? :o
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 09.03.2020 18:06
Hier kann doch keiner beurteilen, was Du zu tun hast - das wirst Du doch selbst wissen.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Stellenbewerter am 11.03.2020 09:19
Das habe ich nun gemacht. Aber nochmal: Woran kann ich mich orientieren, welche Formulierungen gelten als hochwertige Tätigkeiten und welche nicht? Wie sieht es mit den Begriffen Unterstützung, Koordination, eigenverantwortliche Konzeption, Planung, Organisation, Qualitätsentwicklung, Projektsteuerung aus?
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Schokobon am 11.03.2020 10:13
Die Wertigkeit einer Tätigkeit bemisst sich nicht an der Formulierung derselbigen. Auch wenn das viele meinen und die Stellenbeschreibung vollstopfen mit den vorgenannten Begriffen, die tariflich überhaupt keine Bedeutung haben.
Als Bewerter riecht man den Braten und merkt sofort, dass der Mensch, der das geschrieben hat, die Aufgaben künstlich aufbauscht und in Wirklichkeit nur rumsitzt und Kaffee trinkt.
Da würde ich als Bewerter unangemeldet hospitieren und mir besagte Begrifflichkeiten in der Realität zeigen lassen.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 11.03.2020 10:19
Eben. Derjenige, der beschreibt, bildet ja keine Arbeitsvorgänge. Er beschreibt einfach zutreffend das, was er tut. Wer dabei Bullshit-Bingo spielt, sorgt eher für Unwillen bei dem, der die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung bildet.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Stellenbewerter am 11.03.2020 10:23
Gut zu wissen, denn bei uns heißt es immer, dass man auf die Formulierungen achten soll, also ob man Mitarbeit oder Konzeption schreibt beispielsweise. Das sind ja unterschiedliche Dinge.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 11.03.2020 10:25
Ja - und entweder macht man das eine oder das andere, mithin beschreibt nur einer der beiden Begriffe die auszuübende Tätigkeit.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: 2strong am 11.03.2020 10:27
Begriffe wie "Mitarbeit" solltest Du generell vermeiden, da sie unbestimmt sind und von Federführung bis Feder spitzen alles beinhalten können. Auf der Basis lässt sich keine ordentliche Bewertung vornehmen.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Stellenbewerter am 11.03.2020 10:38
Begriffe wie "Mitarbeit" solltest Du generell vermeiden, da sie unbestimmt sind und von Federführung bis Feder spitzen alles beinhalten können. Auf der Basis lässt sich keine ordentliche Bewertung vornehmen.

... und aus genau diesen Gründen suche ich ja nach Begriffen, die üblich sind und die ich verwenden sollte ...
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Schokobon am 11.03.2020 10:44
Üblich sind die Begriffe, die die Tätigkeit erschöpfend beschreiben.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Stellenbewerter am 11.03.2020 10:57
Üblich sind die Begriffe, die die Tätigkeit erschöpfend beschreiben.

Das hilft mir leider nicht weiter. :o
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: 2strong am 11.03.2020 11:05
Orientiere Dich mal hier:

https://www.uni-heidelberg.de/md/zuv/personal/formulare/leitfaden_td__veroffentlicht_-_stand_august_2014_.pdf
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Spid am 11.03.2020 11:13
„Mitarbeit“ ist nur der untaugliche Versuch, konkrete Tätigkeiten unnötig zu abstrahieren. Wenn im Rahmen der „Mitarbeit“ das Digitalisierungskonzept durch den TB zu erstellen ist, dann schreibt man das, wenn er für das Konzept lediglich einen fachlichen Beitrag liefert, der einem anderen als Teil der Entscheidungsgrundlage dient, schreibt man das.
Titel: Antw:Stellenbewertung
Beitrag von: Organisator am 11.03.2020 23:11
Üblich sind die Begriffe, die die Tätigkeit erschöpfend beschreiben.

Das hilft mir leider nicht weiter. :o

Da kann Dir auch keiner über das, was hier schon berichtet wurde, weiterhelfen. Muster gibts da nicht.

Meine Empfehlung ist für einen völlig unbeteiligten Dritten aufzuschreiben, was Du so den ganzen Tag machst.
Was zu erstellst, was Du umsetzt, wen du beauftragst, was Du kontrollierst, wofür Du verantwortlich bist.
Dann schnapp Dir nen Kumpel und lass den mal lesen und verstehen. Wenn der das richtig wiedergibt, was Du so machst, dann ist die Beschreibung in Ordnung.

Es gibt da auch keine "hochwertigen" Begriffe, denn der Bewerter muss verstehen was Du machst und es enstperechend tariflich einsortieren. Die Tätigkeit wird bewertet, nicht bestimmte Begriffe.