Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: lubek am 09.03.2020 00:41

Titel: Zeitzuschläge
Beitrag von: lubek am 09.03.2020 00:41
Liebe Forengemeinde, ich habe folgende Frage:

Der 8. März war in Berlin eine gesetzlicher Feiertag und fiel auf eine Sonntag, wie werden die ZZ an diesem Tag berechnet ,wenn ich im Dienst war, der TV-L unterscheidet ja nicht mehr zwischen Wochenfeiertagen und Feiertagen, die auf eine Sonntag fallen.
Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: Isie am 09.03.2020 08:27
135% ohne Freizeitausgleich bzw. 35% mit Freizeitausgleich. Siehe § 8 Abs. 1 Satz 3 TV-L.
Titel: Antw:Zeitzuschläge
Beitrag von: lubek am 15.03.2020 09:38
Dankeschön, ich war mir nur unsicher, da der Feiertag ja auf einen Sonntag fällt.