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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: tobias328 am 13.03.2020 07:55
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Hallo zusammen!
Bei mir erfolgt eine Höhergruppierung von E8.3 nach 9b.2.
Nach dieser Tabelle (wenn ich sie richtig deute):https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html), erfolgt der Schritt von E8.3 nach 9a.2 mit einem Garantiebetrag von 180€.
Der nächste Schritt von 9a.2 nach 9b.2 zeigt dann einen Garantiebetrag von 0€.
Fällt der Garantiebetrag somit weg und es bleibt bei der Erhöhung von ganzen 68€?
Schonmal vielen Dank!
mit freundlichen Grüßen
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Du erhälst das Entgelt der E8/3 plus 180€ Garantiebetrag. Also 68 mehr, durch den Garantiebetrag.
Solange du in der Stufe 2 der 9b ist.
So habe ich es zumindest verstanden.
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Bei mir erfolgt eine Höhergruppierung von E8.3 nach 9b.2.
Nach dieser Tabelle (wenn ich sie richtig deute):https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html), erfolgt der Schritt von E8.3 nach 9a.2 mit einem Garantiebetrag von 180€.
Der nächste Schritt von 9a.2 nach 9b.2 zeigt dann einen Garantiebetrag von 0€.
Fällt der Garantiebetrag somit weg und es bleibt bei der Erhöhung von ganzen 68€?
Es wird zunächst die zutreffende Stufe ermittelt.
Von EG8 Stufe 3 geht in in die EG9a Stufe 2 und von dort in die EG9b Stufe 2.
Der Unterschiedsbetrag von EG8/3 zu EG9b/2 beträgt beträgt 67,53 Euro. Somit kommt der Garantiebetrag zum tragen. D.h. für die Dauer der Stufenlaufzeit in der EG9b/2 wird das bisherige Tabellenentgelt der EG8/3 zzgl. Garantiebetrag gezahlt. Das wären 3339,79 Euro. Das sind weniger als das Tabellenentgelt der EG9b/3 (was einer stufengleichen Höhergruppierung entspräche), d.h. der Garantiebetrag wird nicht gedeckelt. Der Zugewinn liegt folglich bei 180 Euro.
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Viele Dank für die Antworten. Das klingt doch vielversprechend.
Kann ich das irgendwo von offizieller Seite nachlesen, damit ich das der Personalabteilung vorlegen kann?
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§17 Abs. 4 TV-L - der sollte der PA aber bekannt sein, ansonsten ganz schnell einen neuen AG suchen.
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F..k, Spid war schneller