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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Sascha0912 am 14.03.2020 17:55

Titel: [SL] Urlaub ohne Dienstbezüge
Beitrag von: Sascha0912 am 14.03.2020 17:55
Hallo,

gibt es irgendwelche sonstigen Konsequenzen, wenn ich mich wegen der Betreuung meines Kindes auf Grund der jetzt angeordneten Schulschließungen 2 Wochen im Monat ohne Dienstbezüge beurlauben lassen.

Das ich natürlich keine Bezüge für die Beurlaubung bekommen ist mir klar. Allerdings hab ich z.B. Bedenken, ob ein Anspruch auf Beihilfe während der Beurlaubung fortbesteht.

Hat hier jemand Informationen. DANKE
Titel: Antw:[SL] Urlaub ohne Dienstbezüge
Beitrag von: calmac am 15.03.2020 01:25
Der Pensionsanspruch wird reduziert ... und zwar um 0,069 für die 2 Wochen.
Titel: Antw:[SL] Urlaub ohne Dienstbezüge
Beitrag von: _restore am 15.03.2020 09:24
Der Pensionsanspruch wird reduziert ... und zwar um 0,069 für die 2 Wochen.

Denke ich nicht. Wenn man seine 40 Dienstjahre trotzdem voll bekommt, hat es keinen Einfluss auf das Ruhegehalt.
Wenn man die 40 Jahre nicht voll bekommt, reduziert es sich um ca. 1,79375%/52=0,0345%.

Die 3,6% pro Jahr sind doch nur bei vorzeitigem Ruhestand abzuziehen.

Zumindest interpretiere ich das so für uns in Niedersachsen...
Titel: Antw:[SL] Urlaub ohne Dienstbezüge
Beitrag von: Isie am 15.03.2020 09:55
Hast du dich schon erkundigt, ob du Sonderurlaub unter Weiterzahlung der Bezüge bekommen kannst? Der reicht sicher nicht, aber ein paar Tage wären das auch.

Ob und wie lange ein Beihilfeanspruch während eines Sonderurlaub ohne Bezüge fortbesteht, müsste in den jeweiligen Beihilfevorschriften geregelt sein.
Titel: Antw:[SL] Urlaub ohne Dienstbezüge
Beitrag von: Isie am 15.03.2020 11:22
Während kurzfristiger Beurlaubungen aus familiären Gründen bleibt der Beihilfeanspruch bestehen, siehe § 2 Abs. 1 der saarländischen Beihilfeverordnung.
Titel: Antw:[SL] Urlaub ohne Dienstbezüge
Beitrag von: Hinterhorn am 15.03.2020 14:03
Da sich die Frage des Beihilfeanspruchs von Beamtinnen und Beamten während der Beurlaubung sicherlich auch anderen stellt:

Schleswig Holstein - https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/Themen/Beihilfebearbeitung/beihilfeFAQ/faq_node.html

Saarland - https://www.rzvk-saar.de/jfs/getform/Freistellungen_rgk_PDF/000-002/M07_Freistellungen_vom_Dienst.pdf

NRW - https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/23/fragen/beamte_beurlaubung.pdf

Niedersachsen - https://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/155.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=030_061