Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: personallife am 16.03.2020 16:41
		
			
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				Hallo,
 
 folgender Sachverhalt:
 
 Bayern, Mitarbeitergruppe von 10 Mitarbeitern, alle Vollzeit, arbeiten regulär von 07.00 - 16.15 Uhr.
 
 Aufgrund der aktuellen Lage soll die Arbeitszeit in verminderter Form wie folgt täglich verteilt werden:
 
 Gruppe 1:
 Woche 1 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 Woche 2 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
 Gruppe 2:
 Woche 1 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
 Woche 2 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 
 Liegt hier Schichtarbeit vor mit einer verpflichtenden Auszahlung nach §8 Abs. 6 TVöD?
 
 
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				Nein, von 06:00 bis 18:00 sind es weniger als 13 Stunden.
			
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				Vielen lieben Dank Spid!