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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: personallife am 16.03.2020 16:41

Titel: Schichtarbeit
Beitrag von: personallife am 16.03.2020 16:41
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Bayern, Mitarbeitergruppe von 10 Mitarbeitern, alle Vollzeit, arbeiten regulär von 07.00 - 16.15 Uhr.

Aufgrund der aktuellen Lage soll die Arbeitszeit in verminderter Form wie folgt täglich verteilt werden:

Gruppe 1:
Woche 1 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Woche 2 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Gruppe 2:
Woche 1 - 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Woche 2 - 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Liegt hier Schichtarbeit vor mit einer verpflichtenden Auszahlung nach §8 Abs. 6 TVöD?

Titel: Antw:Schichtarbeit
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 16:43
Nein, von 06:00 bis 18:00 sind es weniger als 13 Stunden.
Titel: Antw:Schichtarbeit
Beitrag von: personallife am 16.03.2020 16:47
Vielen lieben Dank Spid!