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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: candDr am 21.03.2020 09:39

Titel: TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
Beitrag von: candDr am 21.03.2020 09:39
Guten Morgen,
wie erfolgt die Einstufung, wenn man mit X Monaten einschlägiger Berufserfahrung (X < 12) in eine TV-L E13 Stelle einsteigt? Wird man nach 12-X Monaten auf Stufe 1 bereits in Stufe 2 eingestuft?
Erfordert die Einstufung in Stufe 2 erfahrungsgemäß den Hinweis des AN oder erfolgt dies normalerweise automatisch durch den AG?
Beste Grüße und vielen Dank!
Titel: Antw:TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
Beitrag von: Spid am 21.03.2020 09:44
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1 und Aufstieg in Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1. Stufenaufstiege geschehen automatisch - allerdings nicht durch den AG, sondern durch den Tarifvertrag.
Titel: Antw:TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
Beitrag von: candDr am 21.03.2020 16:43
Danke für die Antwort. Gilt das auch, wenn man mehr als 1 vollständiges Jahr Berufserfahrung vorweist? Oder kann hier die Einstufung höher erfolgen?
Titel: Antw:TV-L Einstufung nach Berufserfahrung
Beitrag von: Spid am 21.03.2020 16:46
Die Zuordnung könnte dann zu einer höheren Stufe erfolgen. Ein Anspruch darauf bestünde jedoch nur bei einschlägiger Berufserfahrung im Umfang von mindestens einem bzw. drei Jahren im
Hinblick auf Stufe 2 bzw. 3.