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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Chris2020 am 24.03.2020 16:33
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Hallo!
Ich bin zur Zeit als Gymnasiallehrerin an einer Förderschule beschäftigt. Ich bin auf TVL-13 eingruppiert seit vielen Jahren. Nun wird die Förderschule aufgelöst zum Ende des Schuljahres. In meiner näheren Umgebung gibt es eine IGS, die mich gerne nehmen möchte. Diese befindet sich im Aufbau (zur Zeit bis Klasse 9). In knapp 1,5 Jahren wird es dort auch eine Oberstufe geben. Schon jetzt arbeiten Gymnasiallehrer dort. Nun soll ich aber, wenn ich dorthin versetzt werde einer Herabstufung auf TVL-11 zustimmen und das wäre permanent. Damit bin ich nicht einverstanden und finde das auch nicht fair. Darf da mit zweierlei Mass entschieden werden?
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TB Lehrer sind entsprechend der TV EntgO-L eingruppiert. Wenn sich aus der Versetzung eine Eingruppierung in E11 ergibt, ist die Eingruppierung in E11 zwingende Rechtsfolge.
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Hallo!
Ich bin zur Zeit als Gymnasiallehrerin an einer Förderschule beschäftigt. Ich bin auf TVL-13 eingruppiert seit vielen Jahren. Nun wird die Förderschule aufgelöst zum Ende des Schuljahres. In meiner näheren Umgebung gibt es eine IGS, die mich gerne nehmen möchte. Diese befindet sich im Aufbau (zur Zeit bis Klasse 9). In knapp 1,5 Jahren wird es dort auch eine Oberstufe geben. Schon jetzt arbeiten Gymnasiallehrer dort. Nun soll ich aber, wenn ich dorthin versetzt werde einer Herabstufung auf TVL-11 zustimmen und das wäre permanent. Damit bin ich nicht einverstanden und finde das auch nicht fair. Darf da mit zweierlei Mass entschieden werden?
Was spricht dagegen der Versetzung nicht zuzustimmen?
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Da wird nicht mit zweierlei Maß entschieden.
Ganz entscheidend ist, ob eine gym. Oberstufe vorhanden ist oder nicht.
Nur weil Sie eine gymnasiale Lehrbefähigung haben, heißt nicht, dass Sie mehr verdienen sollen, als die Sek I Lehrkräfte an derselben Schule.
Erst wenn eine gym. Oberstufe zustande kommt, dann gibt es die E13 wieder.
Ebenfalls steht es Ihnen frei, eine Versetung an einer Schule Ihrer Lehrbefähigung entsprechend zu wünschen..
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welches Bundesland ? E11 wird wieder E13, wenn die Ämter auf A13 angehoben werden. Dauerhaft ist das also nicht.
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Dann wird der Threadersteller aber Erfahrungsstufen verlieren, wenn er von E11 wieder auf E13 hochgestuft wird (TV-L!) (ganz davon abgesehen steht die Anhebung in einigen Bundesländern in deen Sternen - die letzten Wochen machen sie nicht grad wahrscheinlicher)
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Es gibt keine Erfahrungsstufen.
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Ahja, heißen nur Stufen...
Wusste auch wahrlich keine Mensch, was ich wohl gemeint hatte (wobei 'Erfahrungsstufe eigentlich ja auch noch fast - zumindest für einen Nicht-Experten - der informativere Begriff ist)
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Da die Stufen der Entgelttabelle keine Erfahrung abbilden, ist die Behauptung, "Erfahrungsstufe" sei informativer, eher postfaktischer Natur. Nur bei den Stufen E11/4 und E11/6 führt die Höhergruppierung in E13 zu einer geringeren Stufe, mithin ist nicht bekannt, ob der TE davon betroffen ist.