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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte123 am 26.03.2020 11:10
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Hallo zusammen,
Mitarbeiterin hat zwei Jahre Elternzeit beantragt und ist seit 10.9.2018 in Elternzeit. Die Mitarbeiterin beendet ihre Elternzeit vorzeitig zum 23.4.2020, da sie erneut schwanger ist.
Für den Zuschuss zum Elterngeld sollen ja die letzten 3 abgerechneten Monate herangezogen werden. Sind ja nun einige tarifliche Lohnerhöhungen darüber gegangen.
Welches Gehalt muss den zur Berechnung herangezogen werden?
Das Gehalt aus 2018 oder 2020?
Danke
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Was denn für ein Zuschuss zum Elterngeld?
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upps Zuschuss zum Mutterschutzgeld
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Sie meinen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ;)
Maßgeblich sind die Zahlungen (Entgeltbestandteile) der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Geburt des älteren Kindes. Da die Tariferhöhungen "dauerhafte Änderungen der Arbeitsentgelthöhe" darstellen, ist jedoch mit den heute aktuellen Beträgen zu rechnen. Schauen Sie sich dazu § 21 Abs. 4 Mutterschutzgesetz an.
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Danke für die schnelle Antwort