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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte123 am 26.03.2020 11:10

Titel: Vorzeitige Beendung der Elternzeit
Beitrag von: Lotte123 am 26.03.2020 11:10
Hallo zusammen,

Mitarbeiterin hat zwei Jahre Elternzeit beantragt und ist seit 10.9.2018 in Elternzeit. Die Mitarbeiterin beendet ihre Elternzeit vorzeitig zum 23.4.2020, da sie erneut schwanger ist.

Für den Zuschuss zum Elterngeld sollen ja die letzten 3 abgerechneten Monate herangezogen werden. Sind ja nun einige tarifliche Lohnerhöhungen darüber gegangen.

Welches Gehalt muss den zur Berechnung herangezogen werden?

Das Gehalt aus 2018 oder 2020?

Danke
Titel: Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
Beitrag von: Schwabe am 26.03.2020 13:21
Was denn für ein Zuschuss zum Elterngeld?
Titel: Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
Beitrag von: Lotte123 am 26.03.2020 13:36
upps Zuschuss zum Mutterschutzgeld
Titel: Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 26.03.2020 14:06
Sie meinen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld  ;)

Maßgeblich sind die Zahlungen (Entgeltbestandteile) der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Geburt des älteren Kindes. Da die Tariferhöhungen "dauerhafte Änderungen der Arbeitsentgelthöhe" darstellen, ist jedoch mit den heute aktuellen Beträgen zu rechnen. Schauen Sie sich dazu § 21 Abs. 4 Mutterschutzgesetz an.
Titel: Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
Beitrag von: Lotte123 am 26.03.2020 14:45
Danke für die schnelle Antwort