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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: derweissehai am 28.03.2020 23:42

Titel: Justiz- und Verwaltungsfachangestellte vergleichbar?
Beitrag von: derweissehai am 28.03.2020 23:42
Hallo,

in Stellenanzeigen von Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgerichtshof steht "Anforderung: Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten oder vergleichbare Ausbildung/Qualifikation".

Wie stehen jetzt die Chancen von gelernten Verwaltungsfachangestellten in Kommunalverwaltungen aus?  Kann man da von vergleichbarer Ausbildung/Quali sprechen?

Eigentlich schon, oder!?

Jfas sind ja eher so "Tippsen" für Aktenverwaltung, Protokolle, Wiedervorlagen ..., Vfas lernen Gesetze zu lesen und zu verstehen, aufgrunddessen Entscheidungen herbeizuführen und machen mind. das, was Jfas auch machen. Also sind Vfas doch besser qualifiziert, zumal auch breiter aufgestellt.

Oder müssten Vfas sogar mit Absagen rechnen, weil sie überqualifiziert sind?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Justiz- und Verwaltungsfachangestellte vergleichbar?
Beitrag von: inter omnes am 29.03.2020 09:21
Wie stehen jetzt die Chancen von gelernten Verwaltungsfachangestellten in Kommunalverwaltungen aus?  Kann man da von vergleichbarer Ausbildung/Quali sprechen?

Ja. Ebenso gelten regelmäßig als vergleichbar auch Kaufleute für Büromanagement, Sozialversicherungsfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangstellte. Der Arbeitgeber hat hier aber einen eigenständigen Beurteilungsspielraum.

Oder müssten Vfas sogar mit Absagen rechnen, weil sie überqualifiziert sind?

Das hängt maßgeblich von der Bewerberlage ab. Eine Absage wegen vermeintlicher "Überqualifizierung" dürfte da weniger der Grund sein, eine Absage wird wenn dann eher darin ihren Grund haben, dass es ausreichend Bewerber mit der Qualifikation als Justizfachangestellter gibt.