Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BAT am 03.04.2020 14:03

Titel: Brutto und BBG
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 14:03
Liest Frau Schäbel noch mit?

Bei einem Gehalt von 4.600,00 € brutto wird ein KV - Brutto von 4.687,50 € angesetzt. Liegt das an der VBL?

Danke und Gruß
Titel: Antw:Brutto und BBG
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 03.04.2020 15:48
Meinen Sie mich? Ich lese nicht nur mit, sondern ich schreibe auch gelegentlich.

Bei einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 4.600 € muss der Arbeitgeber im Tarifgebiet West 296,70 € Beiträge zur Zusatzversorgung bezahlen. Davon sind rund 222 € sozialversicherungspflichtig, also für die Rentenversicherung insgesamt 4.822 €. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt dies aber für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 4.687,70 €.
Titel: Antw:Brutto und BBG
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 15:57
Danke schön!