Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: wenwirer am 07.04.2020 12:28
		
			
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				Wir sind uns uneins bzgl. richtiger Begrifflichkeit. 
 Beschäftigter wechselt innerhalb Kommune von einem Kindergarten zu anderen Kindergarten.
 Versetzung oder Umsetzung?
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				Versetzung. Eine Umsetzung gibt es tariflich nicht.
			
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				Danke, d.h. der andere Kindergarten zählt als andere Dienststelle bzw. anderer Betrieb i.S. der PE 2 zu § 4 TVöD?!
 
 ...weiter: Beschäftigter wechselt von "Erzieher" innerhalb des KiGa auf die Stelle "Leitung". Auch Versetzung?
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				Nein, eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit.