Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: jenna11 am 09.04.2020 18:19
-
Hallo zusammen,
die Landesregierung NRW hat ja nun das Epidemiegesetz beschlossen.
Darin gibt es auch Änderungen des LPVG für die Zeiten der Corona-Krise.
Heißt das nun,dass man Wahlen verschieben kann oder muss?
https://www.komba-nrw.de/fileadmin/user_upload/laender/nrw/intern/infos_komba_nw_rechtsabteilung_gesammelt_2013/personal-betriebsratsinfos_2012-2013/2020/Flugblatt_Personal-_und_Betriebsrats-_Info_5_2020.pdf
-
Wo ist der Zusammenhang zum TVÖD?
-
Sorry....war nur ne Frage!
Wenn es irrelevant ist bitte löschen!
-
Es mag durchaus relevant sein, es steht lediglich in keinem Bezug zum Thema dieses Unterforums.
-
Ok....vielleicht kann ein Admin dies hier in die Allgemeine Diskussion verschieben?
-
...da hat es diese Thema in ähnlicher Form schon gegeben, mit der Folge, dass es vom Admin nach "Beamte der Länder und Kommunen" verschoben wurde...den Sinn dafür kennt wahrscheinlich nur der Admin 8)
-
Heißt das nun,dass man Wahlen verschieben kann oder muss?
man = Wahlvorstand
kann!
-
..und sinnvoller Weise sollte man verschieben...
..wir haben das (vorerst) auf unbestimmte Zeit getan...
-
eine denkbare Option: Briefwahl
-
...scheint eine Option für kleinere Behörden zu sein, wobei gleichwohl ein "Wahllokal" zur Verfügung gestellt werden muss, wo die Unbeirrbaren notfalls persönlich ihre Stimme abgeben dürfen...
-
...scheint eine Option für kleinere Behörden zu sein, wobei gleichwohl ein "Wahllokal" zur Verfügung gestellt werden muss, wo die Unbeirrbaren notfalls persönlich ihre Stimme abgeben dürfen...
Wieso? Es kann doch Briefwahl angeordnet werden.
-
...eine Wahl im Wahllokal muss immer möglich sein - auch bei angeordneter Briefwahl, kann jeder, der seine Briefwahlunterlagen noch nicht zurückgesandt hat, seine Stimme persönlich im Wahllokal abgeben...
-
Ok....danke für die Einschätzungen.
Ich denke auch, dass es Behörden gibt wo es Sinn macht zu verschieben,sei es weil Teile geschlossen sind oder die Wahl wegen der Größe und organisatorischen Probleme nicht ordnungsgemäß durchzuführen ist. Ich denke aber auch, dass es durchaus Dienststellen gibt die komplett unbetroffen arbeiten und dort die Verschiebung unsinnig wäre.