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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Benutzername am 15.04.2020 08:58

Titel: Änderungen Arbeitszeitkonto
Beitrag von: Benutzername am 15.04.2020 08:58
Hallo,

inwieweit dürfen Änderungen im Zeitkonto vorgenommen werden, wenn bspw. eine höhere Sollzeit eingetragen war, als im Arbeitsvertrag stand? Ist es wirklich so, dass dies rückwirkend nur 6 Monate gutgeschrieben wird?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Änderungen Arbeitszeitkonto
Beitrag von: Kaiser80 am 15.04.2020 09:10
Grds. ja, §37 TVÖD.

Ggf. noch §242BGB, gibt die SV-Schilderung aber nicht her
Titel: Antw:Änderungen Arbeitszeitkonto
Beitrag von: Lars73 am 15.04.2020 09:19
Das hängt auch ein Stück von den Details der Regelung zum Arbeitszeitkonto ab. Gibt es Kappungsregeln etc.