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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: target am 20.04.2020 19:28

Titel: Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: target am 20.04.2020 19:28
Hallo

in unserer Klinik (öffentlicher Träger/Landkreis und Stadt) TVÖD sind einige Abteilungen mit weniger Personal besetzt weil einfach weniger Patienten (geplante OPs, Ambulanzpuplikum ect) anfallen.

Die Minderbesetzung kommt zu einem aus Krank und "erzwungenem" Ü-Stunden abfeiern zustande.

Deshalb sind bei den Physios, Ergos, Logos bestehende Überstunden "zwangsabgefeiert" worden.

Es heißt zwar das auch Minus Stunden im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit gefahren werden sollen - was ich aber für nicht "rechtens" halte (Bitte belehrt mich wenn ich da falsch liege)

Kollegen die arbeiten weil sie keine Überstunden mehr haben werden quasi Aufgeteilt, manche als Einlasskontrolle, manche zu den Hausmeistern, manche Telefondienst. soweit denk ich ist das auch ok.

Kann der AG Leute auch zum "putzen" also mit dem Putzwagen rumfahren und Raumpflege betrieben "verpflichten"?

Ich denke irgendwo heißt es damit der AG nicht in Annahmeverzug kommt sind gleichwertige Tätigkeiten zu suchen.

Vielen Dank
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: target am 20.04.2020 19:33
Vergessen oben mit anzuhängen:

Und wie sieht es mit der Arbeitszeit bei den "Ersatztätigkeiten aus?

Wenn die normale Woche in der Abtl. von Mo-Fr von  7-15.30 geschafft wird, sind dann Wechsel zu Schichten und zum WE in anderen Abtl möglich?
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Spid am 20.04.2020 19:46
Gebäudereiniger mit entsprechender Tätigkeit sind in den meisten Entgeltgruppen-/Lohngruppenverzeichnissen aufgrund der dreijährigen Berufsausbildung der E6 zugeordnet, Putzen könnte für den Physiotherapeuten also durchaus auch eine höherwertige Tätigkeit sein. Vorübergehend ist die Übertragung einer Tätigkeit einer anderen Wertigkeit im Regelungsregime des TVÖD grundsätzlich durchaus recht und billig, wobei die Billigkeitsprüfung eben von Dauer und Wertunterschied abhängt.

Anspruch auf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit besteht nur, wenn derlei vereinbart wurde.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Thot am 20.04.2020 21:03
Gebäudereiniger mit entsprechender Tätigkeit sind in den meisten Entgeltgruppen-/Lohngruppenverzeichnissen aufgrund der dreijährigen Berufsausbildung der E6 zugeordnet, Putzen könnte für den Physiotherapeuten also durchaus auch eine höherwertige Tätigkeit sein. Vorübergehend ist die Übertragung einer Tätigkeit einer anderen Wertigkeit im Regelungsregime des TVÖD grundsätzlich durchaus recht und billig, wobei die Billigkeitsprüfung eben von Dauer und Wertunterschied abhängt.

Anspruch auf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit besteht nur, wenn derlei vereinbart wurde.

Physiotherapeuten sind Pflegekräfte und werden dementsprechend eher über E6 zugeordnet.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Spid am 20.04.2020 21:08
Teil B Abschnitt XI Ziff. 16: Physiotherapeuten mit entsprechender Tätigkeit sind in E5.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Thot am 20.04.2020 21:18
Teil B Abschnitt XI Ziff. 16: Physiotherapeuten mit entsprechender Tätigkeit sind in E5.

Theorie und Praxis... mache ich einen Suchlauf bei Stellenmarkt NRW, dann geht das eher in Richtung 9.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Spid am 20.04.2020 21:39
Du kannst auch einen Waldlauf machen, es ändert nichts an den tariflichen Regelungen, die aufgrund ihrer unmittelbaren Geltung die Realität sind.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: WasDennNun am 21.04.2020 06:42
Kann der AG Leute auch zum "putzen" also mit dem Putzwagen rumfahren und Raumpflege betrieben "verpflichten"?
Wahrscheinlich kann er es nicht.
Was wäre aber daran so schlimm?
Ich als AG würde mit den Menschen vernünftig reden, und wenn ich keine Arbeit für sie habe, dann würde ich betriebsbedingte Kündigungen vorbereiten.
Bzw. den Mitarbeitern die in der Not kooperativ sind, dann wenn es wieder besser geht auch besser stellen.
Alles eine entsprechende Abwägung von geben und nehmen.
So zumindest läuft das in der pW.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: dahofa am 21.04.2020 11:12
Teil B Abschnitt XI Ziff. 16: Physiotherapeuten mit entsprechender Tätigkeit sind in E5.

In E5 sind Beschäftigte in der Tätigkeit von Physiotherapeuten.
Physiotherapeuten mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sind in E7 oder höher.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 11:20
Und?
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: dahofa am 21.04.2020 11:48
Deine und meine Aussage stimmen halt nicht überein. Wer hat recht?
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 11:54
Beide. Ich habe mich nicht zu Physiotherapeuten mit staatlicher Anerkennung eingelassen.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: dahofa am 21.04.2020 12:05
Ok.
Sind dann sowohl Beschäftigte in der Tätigkeit von Physiotherapeuten als auch Physiotherapeuten in E5?
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: Spid am 21.04.2020 12:05
Klar. Immer dann, wenn ihnen die staatliche Anerkennung fehlt.
Titel: Antw:Was sind andere "vergleichbare" Tätigkeiten, was "zumutbar"?
Beitrag von: target am 21.04.2020 20:04
Danke für die Infos bisher, um die Gruppenfrage rauszunehemn ich spreche von Therapeuten egal ob Physio, Ergo oder Logo mit Staatsexamen und in Gruppe 7-8.